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Raubüberfälle

Prozessbeginn gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette – Anwälte sprechen von Vorverurteilung

Im niedersächsischen Celle beginnt der Prozess gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wegen des Vorwurfs der Beteiligung an bewaffneten Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte. Es geht um Taten nach der RAF-Auflösung. Die Anwälte von Klette fordern die Einstellung des Verfahrens. Sie beklagen eine Vorverurteilung.

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Schwerbewaffnete Polizisten suchen in Berlin Friedrichshain nach Garweg und Staub am 3. März 2024.

Foto: Michele Tantussi/Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Einstellung des Verfahrens am Landgericht Verden und die Aufhebung des Haftbefehls gefordert.
Gegen die 66-Jährige sei kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich, heißt es in dem Antrag, den die Anwälte am ersten Prozesstag stellten. Die Verteidigung befürchtet ein politisches Verfahren, obwohl aus ihrer Sicht die ehemalige RAF-Mitgliedschaft nicht bewiesen ist.
Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung Klettes auf, führten die Anwälte aus. Nach Auffassung der Verteidigung hat das Landgericht Verden die von der Staatsanwaltschaft hergestellten RAF-Bezüge bei der Zulassung der Anklage übernommen.
Die Bedeutung der Auflösung der RAF aus dem Jahre 1998 werde bei der Bewertung der angeklagten Taten nicht berücksichtigt.
Die Verteidigung wirft der Staatsanwaltschaft vor, die RAF zu dämonisieren und ihre Mitglieder als skrupellose Verbrecher darzustellen. Es sei nicht davon auszugehen, dass das Gericht den RAF-Hintergrund vollständig ausblende und ein normales Strafverfahren gegen Klette durchführen werde.

Der Prozess hat begonnen

Im niedersächsischen Celle beginnt am Dienstag (10.00 Uhr) der Prozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen des Vorwurfs der Beteiligung an bewaffneten Raubüberfällen. Gemeinsam mit den beiden flüchtigen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll sie laut Anklage in den Jahren 1999 bis 2016 mehrere Supermärkte und Geldtransporter überfallen haben. Ziel war demnach die Geldbeschaffung für ihr Leben im Untergrund.
Da bei einem der Raubüberfälle im Jahr 2015 auf einen Geldtransporter geschossen wurde, ist Klette auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Prozess läuft am Landgericht Verden, zunächst findet die Verhandlung aus logistischen Gründen aber im Oberlandesgericht Celle statt. Die angeklagten Überfälle ereigneten sich teils lange nach der Selbstauflösung der RAF 1998. Um Vorwürfe im Zusammenhang mit Terrorismus geht es in dem Prozess nicht. (afp/dpa/tp)

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