Polizeigewerkschaft: Keine Grundlage mehr für Freiheits-Eingriffe und Impfpflicht

Die Gewerkschaft der Polizei sieht keine Grundlage mehr für den Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und „das gilt auch für eine allgemeine Impfpflicht“. Deshalb zog die GdP auch ihre Befürwortung für eine berufsbezogene Impfpflicht für die Polizei zurück.
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Polizisten am 6. Januar 2021 am Impfzentrum in der „Arena“ in Berlin-Treptow.Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
Von 5. März 2022

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Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Pandemie zieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre im November gemachte Einschätzung zur Impfpflicht für Polizei und Ordnungsamt zurück. Damit passe die GdP ihre Position den aktuellen Gegebenheiten an, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesvorstands. Diese neue Lageeinschätzung ergeht trotz „noch immer auf hohem Niveau“ liegenden Infektionszahlen und der Tatsache, dass im öffentlichen Dienst derzeit zahlreiche Beschäftigte aufgrund von COVID-19 ausfallen.

Impfung stoppt keine Omikron-Übertragung

Der Berliner Landesvorsitzende der GdP, Norbert Cioma, verwies auf die „momentane wissenschaftliche Einschätzung“ im Vergleich zur Situation im November 2021. Damals habe man eine andere Situation gehabt. Die Befürwortung der Impfpflicht für Polizei und Ordnungsdienst sei ergangen, „mit Blick auf die Handlungs- und Einsatzfähigkeit“ sowie für die Durchführung der 2G-Kontrollen. Die Delta-Variante sei tonangebend gewesen und die vorhandenen Impfstoffe hätten sowohl das Risiko schwerer Verläufe als auch der Übertragbarkeit des Virus vermindert. Nun habe sich aber die Lage geändert. „Die aktuellen Impfstoffe verhindern keine Transmission der omnipräsenten Omikron-Variante.“

Derzeit würden „richtigerweise“ immer mehr Maßnahmen zurückgefahren und es gebe keine sachliche Argumentationslage für eine Impfpflicht mehr.

„Handlungsfähigkeit“ contra „Persönlichkeitsrechte“

Cioma verwies auch auf die Abwägung zwischen Sicherheitsbedenken und den Freiheitsrechten der Bürger: „Es ging uns zu jeder Zeit um die Handlungsfähigkeit und wir wissen, über welch schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wir hier reden.“

Allein schon deshalb müsse man diese Entscheidung stets neu abwägen. Für diese Eingriffe gebe es aktuell keine Grundlage mehr – auch nicht für eine allgemeine Impfpflicht, so die Einschätzung des Polizeigewerkschafters.

Allerdings verwies Cioma auch darauf, dass sich die Lage im Herbst wieder ändern könnte: „Wir müssen stetig im Blick haben, welche Varianten ihre Kreise ziehen und welche Impfstoffe entwickelt werden“, so der GdP-Landeschef.



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