Pkw-Maut: Scheuer versucht Schadenersatzforderungen mit Tricks abzuwenden
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sieht sich nach der Kündigung der Verträge zum Aufbau und Betrieb des Pkw-Mautsystems Schadensersatzforderungen von mehr als einer halben Milliarde Euro ausgesetzt.
Dies geht aus den finalen Entwürfen der Betreiberverträge hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Demnach kann der Bund kündigen, wenn „ordnungspolitische Gründe eintreten“, wozu „Entscheidungen nationaler oder europäischer Gerichte“ gehören.
Er muss dann aber den „Bruttounternehmenswert“ erstatten, wie aus den Anlagen des Vertragskonvoluts hervorgeht, welches die finalen Bieter im Ausschreibungsverfahren 2018 erhalten hatten.
Die Ansprüche des Sieger-Konsortiums dürften sich nach Angaben von mit der Ausschreibung des Mautbetriebs Vertrauten „auf einen dreistelligen Millionenbetrag“ summieren.
Aus der damals eingereichten Gewinn- und Verlustrechnung ergebe sich ein entgangener Gewinn von einer halben Milliarde Euro, wie Kenner der Materie dem „Handelsblatt“ berichteten. Hinzu kämen bereits aufgelaufene Kosten, die bei rund 50 Millionen Euro lägen.
Um der Schadensersatzforderung von mehr als einer halbe Milliarde Euro zu entgehen, hat das Verkehrsministerium die Verträge nach dem abschlägigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht nur aus ordnungspolitischen Gründen gekündigt, sondern auch noch Schlechtleistung der Unternehmen unterstellt, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtet.
Der Grund findet sich in den Verträgen: Danach wird der Bruttounternehmenswert nur dann fällig, wenn kein „anderer Kündigungsgrund vorliegt“.
Entsprechend wurde ein weiterer Kündigungsgrund angeführt. Ein solcher „wichtiger Grund“ kann laut Vertragsentwurf die nicht fristgerechte Vorlage einer „freigabefähigen Feinplanungsdokumentation“ sein.
Dienstleister und Berater, die in den Prozess jenes ersten Meilensteins involviert sind, kritisieren den Versuch des Ministeriums: „Das System ist fertig programmiert und kann morgen starten“, hieß es in der Branche.
Es sei sogar möglich, binnen kurzer Zeit das System auf eine streckenbezogene Maut zu erweitern und somit um geforderte ökologische Komponente zu erweitern.
Der Vertrag sieht im Fall von Streitigkeiten ein Schiedsverfahren vor. Weder das Bundesverkehrsministerium noch das Kraftfahrt-Bundesamt nahmen auf Anfrage der Zeitung zur Kündigung oder dem Vorwurf der Schlechtleistung Stellung. (dts)
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