Private Krankenversicherung
„Halten wir für verfassungswidrig“ – PKV will nicht für Lauterbachs Krankenhausreform zahlen
Gesundheitsminister Lauterbach wirbt seit Monaten für seine Krankenhausreform. Die private Krankenversicherung hält die Pläne für verfassungswidrig und will sich nicht an den Kosten beteiligen.

Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei einem Besuch der Sana-Klinik in Berlin am 3. Mai 2024. Symbolbild.
Foto: John MacDougall/Pool/AFP via Getty Images
Trotz der Aufforderung der Ampelkoalition weigert sich die private Krankenversicherung (PKV), sich an den Kosten der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu beteiligen. Verbandsdirektor Florian Reuther sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben), die Finanzierung des für den Umbau der Krankenhauslandschaft geplanten Transformationsfonds auf Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung „halten wir für verfassungswidrig“.
Reuther hob hervor: „Deshalb lehnen wir jede finanzielle Beteiligung aus Beitragsmitteln der Versicherten ab.“ Angesichts der Verfassungswidrigkeit sollte der Gesetzgeber auf die Einführung des beitragsfinanzierten Transformationsfonds verzichten, forderte der Verbandsvertreter.
Bisher war vorgesehen, dass der Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von Ländern und gesetzlichen Krankenkassen gespeist wird. Die Gesundheitsexperten der Ampelkoalition einigten sich am Dienstag jedoch darauf, die Kostenbeteiligung der PKV zunächst auf freiwilliger Basis in der Reform festzuschreiben. Sollten die privaten Versicherungen bis 30. September 2025 nicht zahlen, ist eine gesetzliche Regelung vorgesehen.
AOK-Chefin: Privatversicherte bei Klinikreform einbeziehen
Zuvor hatte die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, gefordert, dass Privatversicherte an den Kosten der geplanten Krankenhausreform beteiligen sollen. Statt die Kosten für den geplanten Fonds zum Umbau der Kliniklandschaft in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Hälfte den gesetzlich Krankenversicherten aufzubürden, sollten die Lasten gerechter verteilt werden. Denn es entfielen knapp zehn Prozent aller Klinikbehandlungen auf Privatversicherte, argumentierte Reimann. Die Finanzierung der Krankenhausreform teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Kassen, die dafür wohl die Beitragssätze der Versicherten erhöhen müssten.
Die privaten Krankenkassen halten Lauterbachs Pläne für verfassungswidrig und lehnen eine eigene Beteiligung ab. Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), betonte: „Die Finanzierung des Transformationsfonds aus Beitragsgeldern der Versicherten ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Die Krankenhaus-Struktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder, die aus Steuermitteln gezahlt werden muss.“
Bundesländer befürchten Kliniksterben
Die Reform war im Mai vom Bundeskabinett beschlossen worden. Kernstück ist ein neues Finanzierungsmodell, welches das bisherige Fallpauschalen-System ablösen soll. Zudem zielt die Reform auf eine stärkere Spezialisierung ab. Am Ende dürfte es weniger Krankenhäuser geben – und die verbleibenden Kliniken sollen sich nach Lauterbachs Vorstellung auf jene Behandlungen spezialisieren, die sie besonders gut beherrschen.
Die Bundesländer haben allerdings die große Sorge, dass viele kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssen – bei vielen Bürgern wäre das unpopulär. Zudem fürchten die Länder hohe Kosten bei der Umsetzung der Reform. (dts/afp/dpa/red)
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