Pflege-Impfpflicht in Bayern: Bei Verstößen Milde walten lassen
Bayern will nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht bei Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Regelung für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich Milde walten lassen. „Wir werden in Bayern in Bezug auf Sanktionen großzügig verfahren und prüfen, den bundesrechtlichen Bußgeldrahmen nicht auszuschöpfen, sondern nur deutlich reduziert anzuwenden“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der „Augsburger Allgemeinen“ vom Montag. Der Freistaat werde dazu alle Spielräume ausnutzen, die das Gesetz hergebe.
„Alles andere wäre denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen“, sagte der CSU-Politiker der Tageszeitung. Er begründete den Schritt mit dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht im Bundestag. Holetschek äußerte weiter, er glaube, dass die Impfpflicht noch „eine Chance“ habe. Die Mehrheit der Bevölkerung und auch die Mehrheit im Bundestag seien dafür.
Wenn jedoch nicht mal mehr überlegt werde, wie man sie realisieren könne, müsse auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht „auf den Prüfstand“, sagte der Minister. Diese sei immer nur als erster Schritt auf dem Weg zur allgemeinen Impfpflicht gedacht gewesen.
Der Bund müsse über den Sommer einen Kurs für den Herbst und sinnvolle Werkzeuge für die Pandemiebekämpfung entwerfen, sagte der bayerische Minister. „Die Länder dürfen darin jedenfalls nicht allein gelassen werden.“ (afp/mf)
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