Pathologe: RKI-Todeszahlen vermitteln „falschen Eindruck“

Bei Todesfällen im Zusammenhang mit der Pandemie sterben Menschen an bzw. mit COVID-19, manche an den Folgen der neuen Corona-Impfungen. Doch was sagen die Zahlen des Robert Koch-Instituts über die reale Situation aus? Wie viele Menschen sind an der Impfung gestorben?
Titelbild
Rettungsdienst war vor Ort (Symbolbild).Foto: iStock
Von 25. März 2022

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Die „Rhein-Neckar-Zeitung“ sprach unter anderem zu diesem Thema mit Prof. Dr. med. Peter Schirmacher, Direktor des Pathologischen Instituts des Universitätsklinikums Heidelberg und langjähriges Mitglied der altehrwürdigen Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina.

Todesursache Corona?

Prof. Schirmacher verwies im Gespräch mit der Zeitung darauf, dass die täglich veröffentlichten Todeszahlen des Robert Koch-Instituts nicht ausdrücken würden, ob Menschen „ursächlich an Corona verstorben“ seien.

Mehr noch, diese Zahlen würden der Bevölkerung geradezu einen „falschen Eindruck von der Gefährlichkeit der Infektion“ vermitteln. Nach der derzeitigen Datenlage und Informationen anderer Zentren müsse man mittlerweile davon ausgehen, dass es einen großen Anteil von Corona-positiven Todesfällen gebe, die aber nicht an COVID-19 verstorben seien.

Ob eine Person „mit Corona“ oder „an Corona“ verstorben sei, darüber gebe allein die Obduktion Aufschluss, erklärte der Pathologe. Umfangreiche Untersuchungen der Uni-Pathologie Heidelberg hatten ergeben, dass bei den ersten drei Wellen rund „80 Prozent der Todesfälle bei SARS-CoV-2-Positiven die Corona-Infektion entscheidend war“.

Bei den übrigen 20 Prozent sei sie es nicht gewesen. Schirmacher meinte zudem, dass man bei der Omikron-Variante gesehen habe, dass die Corona-Sterblichkeit insgesamt deutlich zurückgegangen sei.

Unsichtbare „Impftote“

Der Pathologie-Professor wies noch auf etwas anderes hin:

„Personen, die überraschend und kurz nach der Impfung versterben, zeigen in unseren Untersuchungen in 30 Prozent einen direkten Impfzusammenhang.“ Die Untersuchungen ergaben auch, dass 90 Prozent der Obduzierten zu Hause tot aufgefunden worden waren.

Drei Viertel seien Männer gewesen. Bei einem Viertel aller Verstorbenen sei der Tod bis zum dritten Tag nach der Impfung eingetreten. Ein weiteres Viertel verstarb innerhalb von 14 Tagen. Die übrige Hälfte verstarb anschließend erst.

Laut dem Experten würden diese Verstorbenen normalerweise nicht obduziert, weil sie keine Patienten seien. Sie würden ohne Arztkontakt sterben und es läge kein Fremdverschulden vor. Bei diesen Verstorbenen werde nach der „staatsanwaltlichen Vorgehensweise“ nur eine äußere Leichenschau angewandt.

Zudem fehle es an Unterstützung – einer „breiten, qualifizierten und systematischen Untersuchung auf allen Ebenen“. Prof. Schirmacher erhebt schwere Vorwürfe, es sei „eine Frage des Nicht-Wissenwollens.“ Laut dem Pathologen sollte all diesen Fällen auf den Grund gegangen werden. Das passiere aber leider nicht.

In Heidelberg habe man dank Landesförderung und großer Unterstützung der Klinikkollegen von Anfang an COVID-Verstorbene umfassend obduziert, mit einer Quote von 70 Prozent. Das Heidelberger Uni-Institut habe seine Erkenntnisse gemeldet und auch veröffentlicht.

Schirmacher dazu: „Wir sind die Einzigen, die sich systematisch um diese besonderen Fälle gekümmert haben.“ Deshalb müsse man davon ausgehen, dass diese Fälle „überwiegend nicht erkannt und untersucht werden“.

PEI schweigt – Entschädigungen nur auf Antrag

Zum 31. Dezember 2021, dem letzten aktuellen PEI-Sicherheitsbericht (pdf), wird auf Seite 9 von 2.255 Verdachtsfällen mit tödlichen Nebenwirkungen durch die Corona-Impfstoffe berichtet. Insgesamt wurde damit eine Rate von 2 gemeldeten Todesfällen pro 100.000 Impfungen angegeben.

Aufgrund des Interviews mit Prof. Schirmacher wollte die Zeitung wissen, was das PEI zu den Heidelberger Informationen zu sagen hat. Auf die Frage nach einer möglichen Untererfassung der tödlichen Impffälle erhielten die Journalisten jedoch keine Antwort.

Das Thema könnte nicht nur deswegen brisant sein, weil die neuen Impfstoffe vielleicht gefährlicher sind als bisher geglaubt. Es betrifft auch die Frage möglicher Entschädigungsleistungen – für Impfgeschädigte als auch für die Angehörigen von Impftoten. Im Paragrafen 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) heißt es unter anderem:

(1) Wer durch eine Schutzimpfung (…), die von einer zuständigen Landesbehörde (…) gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung (…) vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens (…) wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (…).

(4) Die Hinterbliebenen eines Geschädigten im Sinne der Absätze 1 bis 3 erhalten auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes.“ (InSG, §60)

Zum einen müssen Betroffene oder ihre hinterbliebenen Angehörigen also einen Antrag auf Entschädigung stellen, zum anderen: „Ohne den Obduktionsbefund wird es in den wenigsten Fällen dazu kommen“, meinte Prof. Schirmacher, der hier „eine Fürsorgepflicht“ des Staates sieht. Der Staat dürfe hier nicht wegschauen.



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