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OVG Münster bestätigt Maskenpflicht für AfD-Parteitag in Kalkar

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Der jetzige AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland (damals AfD-Vorsitzender) spricht auf der Bühne während des Bundesparteitages der AfD in Braunschweig am 30. November 2019.

Foto: RONNY HARTMANN/AFP über Getty Images

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Lesedauer: 6 Min.

Die Teilnehmer des AfD-Bundesparteitags am Wochenende in Kalkar müssen auch bei Einhaltung des Mindestabstands eine Alltagsmaske tragen – bei Verstößen müssen Delegierte von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster per Eilbeschluss, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Gericht wies damit einen AfD-Antrag gegen die Maskenpflicht zurück. Darin hatten die AfD und zwei Parteimitglieder beantragt, die der Maskenpflicht zugrunde liegenden Bestimmungen der NRW-Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. (Az. 13 B 1815/20.NE)
Der Verordnung zufolge besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands unter anderem bei den sogenannten zulässigen Veranstaltungen, unter die der AfD-Parteitag fällt. Menschen, die diese Verpflichtung nicht beachten, sind danach von den für die Veranstaltung Verantwortlichen auszuschließen.

OVG: Regelungen sind verhältnismäßig und verstoßen nicht gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Der OVG-Senat befand, diese Regelungen seien verhältnismäßig und verstießen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske bei einer nach der Coronaschutzverordnung ausnahmsweise zulässigen Veranstaltung diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse sei es jedenfalls möglich, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Eindämmung von Covid-19 fördere. Der Verordnungsgeber verletze seinen Einschätzungsspielraum grundsätzlich nicht dadurch, dass er bei mehreren vertretbaren Auffassungen einer den Vorzug gebe.
Die unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands bestehende Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske sei als ein Baustein zur Reduzierung des Infektionsrisikos auch erforderlich. Die einzelnen Schutzmaßnahmen ergänzten sich gegenseitig. So verhindere etwa allein die Einhaltung des Mindestabstands während des Aufenthalts am Sitzplatz nicht die Abgabe, Ansammlung und Weiterverbreitung virushaltiger Aerosole im geschlossenen Raum während der typischerweise nicht unerheblichen Dauer der Veranstaltungen.

Maske kann bei Redebeiträgen mit Mindestabstand zu anderen Menschen abgelegt werden

Die Regelung beeinträchtige trotz ihrer Pauschalität weder den Veranstalter noch die Teilnehmer in unangemessener Weise, hieß es weiter in dem Eilbeschluss. Bei Redebeiträgen mit Mindestabstand zu anderen Menschen dürfe die Maske vorübergehend abgelegt werden, ebenso „zur notwendigen Einnahme“ von Speisen und Getränken. Außerdem könnten Versammlungsteilnehmer bei längerer Veranstaltungsdauer etwa in Pausen Orte aufsuchen, an denen keine Maskenpflicht bestehe.
Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege voraussichtlich ebenfalls nicht vor. Der OVG-Senat verwies in diesem Zusammenhang darauf, der Verordnungsgeber trage durch Erleichterungen für Ladenlokale oder Büroräume dem Umstand Rechnung, dass ohne solche Erleichterungen die Betroffenen die Alltagsmaske während ihrer gesamten Arbeitszeit tragen müssten. Demgegenüber müssten die Teilnehmer einer Veranstaltung eine Maske lediglich für deren Dauer tragen.

Gericht: Vom Parteitag geht angesichts seiner Größe ein besonderes Infektionsrisiko aus

Bei der Abwägung müssten die von der AfD bemängelten Einschränkungen hinter dem Gesundheitsschutz zurücktreten. Von dem Parteitag gehe auch angesichts seiner Größe ein besonderes Infektionsrisiko aus. Die Maskenpflicht belaste die Antragsteller demgegenüber vergleichsweise gering.
Im Übrigen sei daran zu erinnern, dass der Verordnungsgeber zu Recht bereits von Schülern der weiterführenden Schulen den sachgemäßen Umgang mit der Maske erwarte und das tägliche Tragen während der Schulzeit als zumutbar erachte. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Vorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla betonten am Freitag, alle Corona-Auflagen würden eingehalten. Der NRW-Landesvorsitzende Rüdiger Lucassen sagte: „Die Auflagen sind hart. Das wird schwierig, sie für volle zwei Tage durchzuhalten.“

Chrupalla sagte die Einhaltung der Auflagen zu

Meuthen sagte im Deutschlandfunk, für das Treffen seien „alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen“ getroffen worden, die Vorschriften würden „sehr diszipliniert“ eingehalten. Zu den erfolglosen Klagen der AfD gegen die Maskenpflicht und die Auflage, auch an den Sitzplätzen einen Mund-Nasenschutz zu tragen, sagte Meuthen, auch daran werde sich die Partei „strikt halten“. Auch Chrupalla sagte im ARD-„Morgenmagazin“ die Einhaltung der Auflagen zu.
Zu dem zweitägigen AfD-Parteitag im niederrheinischen Kalkar werden 600 Delegierte erwartet. Das Ordnungsamt der 14.000-Einwohner-Stadt genehmigte das Hygienekonzept für den AfD-Bundesparteitag und verfügte zugleich Auflagen. Dazu zählt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz.

Lucassen: Wir machen es jetzt vor, wie ein Präsenzparteitag trotz Corona möglich ist

Geplant ist, dass in der Halle Mitarbeiter des Ordnungsamts Kalkar sowie von der AfD gestellte Ordner die Einhaltung der Corona-Auflagen überwachen. Der Parteitag am Samstag und Sonntag wird von einem großen Polizeiaufgebot begleitet. Bereits für Freitagnachmittag wurden Protestkundgebungen auf dem Gelände erwartet.
NRW-Landeschef Lucassen sagte im Bayerischen Rundfunk, das Einhalten der Auflagen werde schwierig. „Aber wir müssen an die Disziplin unserer Parteimitglieder appellieren. Sonst scheitern wir“, fügte er hinzu. Lucassen verwies auf den CDU-Vorsitzkandidaten Friedrich Merz, der gerne einen Präsenzparteitag seiner Partei hätte: „Wir machen es jetzt vor.“

Themen: Rentenkonzept und Wahl von neuem Beisitzer

Die AfD will in Kalkar ihr erstes Rentenkonzept beschließen. Außerdem sollen Posten im Bundesvorstand neu besetzt werden, unter anderem der Beisitzerposten von Andreas Kalbitz. Der Bundesvorstand hatte auf Betreiben Meuthens dessen AfD-Mitgliedschaft im Mai für nichtig erklärt.
Auch der parteiinterne Zwist zwischen Meuthen und den Anhängern des formal aufgelösten rechtsextremen „Flügels“ um den Thüringer Björn Höcke dürfte auf dem Parteitag zum Tragen kommen. In einem Antrag aus dem rechten Lager wird gefordert, der Bundesparteitag möge „das spalterische Gebaren“ Meuthens und seiner Anhängern missbilligen. Bekäme der Antrag eine Mehrheit, wäre der AfD-Vorsitzende schwer beschädigt. (afp)

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