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Offene Grenzen: Togolese kann nach Abschiebung sofort zurückkehren

Der Togolese von Ellwangen, der nach Italien abgeschoben werden soll, könnte, sofern es überhaupt zu einer Abschiebung kommt, innhalb kürzester Zeit wieder da sein.

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Die Polizei hat den Togolesen Yussif O. in Gewahrsam genommen.

Foto: Thomas Niedermueller/Getty Images)

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Der Togolese von Ellwangen, Yussif O., der nach Italien abgeschoben werden soll, könnte innerhalb kürzester Zeit schon wieder in Deutschland sein, denn an der deutschen Grenze wird nachwievor durchgewunken, sobald man das Wort „Asyl“ ausspricht.
Das Aufenthaltsgesetz der Bundespolizei sieht zwar vor, dass Drittstaatenangehörige, die nach Italien abgeschoben wurden, nicht erneut nach Deutschland einreisen dürfen. Demnach müsste der Togolese an der Grenze zurückgewiesen werden. Doch einzuhalten ist dieses kaum, denn an der Grenze zu Österreich finden nur sporadische Kontrollen statt. Außerdem gelte die Regelung, dass Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist, so die Polizeibehörde gegenüber „rp-online“.
Demnach gelte für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung von Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015, durch die von einer Einreiseverweigerung aus humanitären Gründen bis auf weiteres abzusehen ist. Kommt also eine Drittstaatler ohne Papiere aber mit Asylbegehren an der Grenze an, ist er an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.
Wann und ob die Abschiebung überhaupt stattfinden wird, bleibt vorerst fraglich. Der bei einem Großeinsatz der Polizei in Ellwangen aufgegriffene 23-jährige Togolese sitzt derzeit in Pforzheim in Abschiebehaft. Engin Sanli, der Anwalt des Togolesen behauptete, die Abschiebung und Verhaftung seines Mandanten sei „rechtswidrig, weil jetzt Deutschland für sein Asylverfahren zuständig ist“. Nun droht der Anwalt dem Land Baden-Württemberg mit einer Verfassungsklage.
(mcd)

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