Özdemir will Beck zweite Chance geben

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Cem ÖzdemirFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. März 2016

In der Drogen-Affäre um den Bundestagsabgeordneten Volker Beck hält der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir eine Rehabilitierung seines Parteifreundes für möglich. „Ich komme zwar aus einer muslimischen Familie, aber ich habe gelernt, dass es ein Teil des christlichen Menschenbildes ist, dass man Menschen nicht nur eine zweite, sondern auch eine dritte und vierte Chance geben muss“, sagte Özdemir der Online-Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Man sollte immer wieder eine Chance erhalten, das sollte das Leitbild für alle Humanisten sein.“

In der Frage eines möglichen Mandatsverzichts Becks, der zuvor schon seine politischen Ämter in der Fraktion niedergelegt hatte, plädierte Özdemir dafür, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten. Der Fall sei aber auch ein Anlass darüber nachzudenken, „warum immer mehr Menschen zu solchen leistungssteigernden Drogen greifen, nicht nur in der Politik“. Das sei ein „Alarmsignal für uns alle“. Özdemir sieht durch den Fall Beck zudem keine Notwendigkeit, die liberale Drogenpolitik der Grünen zu korrigieren. „Unsere Haltung ist glasklar: Crystal Meth ist eine harte und gefährliche Droge, die zu Recht verboten ist.“ Diejenigen, die diese Droge nutzten, benötigten Hilfe. „Und wer mit ihr handelt und sie verkauft, muss bestraft werden.“ Bei weichen Drogen wie Cannabis plädierten die Grünen weiter für eine Gleichbehandlung mit Alkohol, so Özdemir: „Nicht, weil wir der Meinung sind, dass Drogenkonsum etwas Gutes ist, sondern weil wir glauben, dass wir den Missbrauch durch eine Entkriminalisierung in den Griff bekommen. Wir müssen die Szenen voneinander trennen: Wer Cannabisprodukte konsumieren will, muss von Crystal Meth, Heroin und Kokain ferngehalten werden.“ Özdemir zeigte sich überzeugt davon, dass die Drogenaffäre seiner Partei wenige Tage vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März nicht schaden werde: „Die Menschen können schon sehr gut unterscheiden zwischen dem Verdacht gegen einen Einzelnen und dem, was in Baden-Württemberg in der Sache zur Wahl steht.“

(dts Nachrichtenagentur)



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