Logo Epoch Times

Öffentliche Gebäude in Berlin dürfen zu CSD Regenbogenfahne ohne Antrag hissen

top-article-image

Regenbogenfahne im Wind.

Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

In Berlin dürfen öffentliche Gebäude zum Christopher Street Day (CSD) die Regenbogenfahne künftig ohne gesonderten Antrag hissen. Die Geschichte des CSD erinnere „an die Rolle des Staats und den gesellschaftlichen Umgang des Staats mit Menschen, die selbstbestimmt ihr Leben leben wollen“, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag zu einer entsprechenden Änderung der Beflaggungsverordnung. Die Regelung gilt für alle Einrichtungen des Landes Berlin sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Am 28. Juni 1969 hatte die Polizei die Schwulenbar Stonewall Inn in der New Yorker Christopher Street gestürmt. Es folgten tagelange schwere Zusammenstöße zwischen Aktivisten und Sicherheitskräften. Der Aufstand gilt als Geburtsstunde der modernen Schwulen- und Lesbenbewegung. Inzwischen wird der CSD jährlich in zahlreichen Ländern weltweit gefeiert. Im vergangenen Jahr hatte mehr als eine Million Menschen in Berlin teilgenommen.
Die Innensenatsverwaltung teilte am Dienstag ebenfalls mit, dass unter anderem der 8. März neu in den Beflaggungskalender aufgenommen wird. Seit dem vergangenen Jahr ist der Internationale Frauentag in Berlin ein Feiertag. (afp/rm)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können