NSU-Prozess kann weitergehen: Befangenheitsanträge abgelehnt
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Die Angeklagte Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.Foto: Peter Kneffel/Archiv/dpa
Ein Senat des Oberlandesgerichts München lehnte einen Antrag ab, den die beiden Angeklagten in der vergangenen Woche gestellt hatten. Der Beschluss wurde heute vor Beginn der Verhandlung an die Prozessbeteiligten verteilt.
Damit kann der Prozess fortgesetzt werden. Es war geplant, dass es am Mittwoch um das Waffenarsenal des NSU geht. Dazu soll ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes aussagen.
Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin aller Verbrechen des NSU verantworten. Dazu gehören vor allem die neun rassistisch motivierten Morde der Gruppe. Wohlleben soll die Tatwaffe vom Typ „Ceska“ beschafft haben, die bei diesen Morden verwendet wurde.
(dpa)Epoch TV
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