Verschärfte Corona-Maßnahmen: 250 Euro Bußgeld in NRW – Maskenpflicht in Berliner Büros
Bei falschen Namensangaben auf Gästelisten müssen Gastronomiebesucher in Nordrhein-Westfalen künftig mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Ein falscher Namenseintrag sei „kein Kavaliersdelikt“, sagte der Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Wenn sich ein Eintrag auf den Listen als falsch herausstelle, solle der Gast „mit 250 Euro belangt werden“.
Wer einen falschen Namen auf diesen Listen eintrage, begehe eine „bewusste Täuschung“, sagte Laumann. Daher empfinde er ein Bußgeld von 250 Euro „so gerade angemessen“. Kontrolliert werden sollen die Gästelisten in Nordrhein-Westfalen nach den Worten Laumanns durch behördliche Stichproben.
Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstagabend Bußgelder von bis zu 1000 Euro für Falschangaben auf den Gästelisten in der Gastronomie angekündigt. Das Bundesland habe entschieden, „mit klaren Vorgaben heranzugehen und bis zu 1000 Euro auch festzulegen“, sagte der Kieler Regierungschef Daniel Günther (CDU) nach den Corona-Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten.
Höchstpersonengrenze für Partys und Maskenpflicht in Büroräumen
Berlin geht mit seinen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie über die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels hinaus. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller kündigte am Dienstagabend nach einer Sondersitzung des Senats an, dass vom kommenden Samstag an Höchstgrenzen für private Zusammenkünfte wie etwa Partys gelten sollten. Dazu komme eine Maskenpflicht in Büros und in Verwaltungsgebäuden.
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz sollen Höchstgrenzen erst gelten, wenn die Inzidenz – die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 in sieben Tagen – 35 erreicht. Dieser Wert liegt in Berlin derzeit unter 30. Der Senat beschloss jedoch, bereits jetzt die Einschränkungen in Kraft zu setzen.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop sagte, es gelte nun für private Feiern in Räumen eine Höchstgrenze von 25 Teilnehmer, für „draußen“ von 50. „Wir sehen, dass sich die Leute in Parks überall in Gruppen zusammentun und dort die Abstände teilweise nicht mehr einhalten. Deswegen ziehen wir jetzt eine ganz, ganz klare Grenze bei diesen privaten Feierlichkeiten.“ Sollte die Inzidenz auf 50 steigen, dürften an Partys im Innenraum nur noch zehn Personen teilnehmen, unter freiem Himmel 25.
Wirtschaftssenatorin: „Wer sich in Gebäuden bewegt muss eine Maske tragen“
„Wir haben die Maskenpflicht ausgeweitet auf Büro- und Verwaltungsgebäude“, sagte Pop weiter. Das heiße, wer sich in den Gebäuden bewege, müsse eine Maske tragen. An einem festen Platz, also dem eigenen Schreibtisch, könne die Maske abgenommen werden.
Müller betonte, von besonderer Bedeutung seien die Gästelisten in Gaststätten. Die Wirte hätten eine Pflicht zur stichprobenartigen Überprüfung der Angaben. Gästen, die falsche Angaben machten, drohe ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Die Situation könne sich in den Wintermonaten verschärfen, warnte Müller. Durch Ungeduld dürften die erreichten Erfolge im Kampf gegen die Pandemie nicht riskiert werden.
„Wenn man sich in Bewegung befindet, auf den Verkehrswegen, Verkehrsflächen, in den Aufzügen wird die Maske getragen, weil dort die Abstände, wenn man aufeinandertrifft, nicht eingehalten werden können. Auf dem festen Platz, am Schreibtisch etc. dann nicht mehr, wie in der Gastronomie, wie im Theater, wie man das kennt“, erklärt Pop.
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