NRW-CDU nennt Scholz-Pläne „massiver Eingriff in traditionsreiche ehrenamtliche Strukturen“
Nach der CSU hat auch die wichtige NRW-Landesgruppe innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Widerstand dagegen angekündigt, dass reine Männervereine keine Steuervorteile mehr haben sollen.
Es sei zwar richtig, dass das Steuerrecht willkürliche Diskriminierungen nicht gutheißen könne, aber kirchliche Schützenbruderschaften dürften „im Rahmen ihrer religiösen Selbstbestimmung schon von Verfassung wegen frei über die Regeln zur Mitgliederaufnahme entscheiden, ohne dass der Staat dies sanktionieren darf“, sagte Günter Krings, Chef der NRW-Landesgruppe und für Sportvereine zuständiger Staatssekretär im Bundesinnenministerium, der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe). „Steuerrecht kann sich da nicht über Verfassungsrecht hinwegsetzen.“
NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) sagte unterdessen der Zeitung:
„Die Pläne von Olaf Scholz greifen massiv in traditionsreiche ehrenamtliche Strukturen ein, vornehmlich dort, wo der gesellschaftliche Zusammenhalt besonders gut funktioniert. Ich gehe davon aus, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das verhindert.“
Sind reine Männer-Vereine nicht gemeinnützig?
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, reinen Männer-Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. „Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen“, sagte Scholz der „Bild am Sonntag“.
Aus seiner Sicht seien Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, nicht gemeinnützig. Deutschlandweit gebe es hunderte von Vereinen wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen.
Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2017 einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit abgesprochen, weil sie Frauen von der Mitgliedschaft ausschloss. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit sei die „Förderung der Allgemeinheit“, urteilten seinerzeit die Richter.
Der Bundesfinanzhof erklärte damals, die Entscheidung (Az.V R 52/15) könne sich auch auf Vereine auswirken, die wie etwa Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre „Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen“. (dts/afp)
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