NPD muss 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen
Wegen falscher Angaben in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 muss die rechtsextreme NPD Strafgelder in Höhe von 1,27 Millionen Euro zahlen.
Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012. (Az: 2 BvR 547/13)
Im März 2009 hatte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Rechenschaftsbericht der NPD für 2007 „Unrichtigkeiten“ in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt.
Strafzahlung in doppelter Höhe
Entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes forderte die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung in doppelter Höhe, also 2,5 Millionen Euro.
Auf die Klage der NPD berechnete das Bundesverwaltungsgericht die Unstimmigkeiten mit 635.678 Euro und setzte das Strafgeld entsprechend auf 1,27 Millionen Euro fest.
Eine hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht nun ab. Die NPD habe nicht darlegen können, dass ein Strafgeld in doppelter Höhe der unrichtigen Angabe unverhältnismäßig oder sonst verfassungswidrig sein könnte. (afp)
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