Niedersachsen will generelle Maskenpflicht beim Einkauf aufheben
Immer mehr Bundesländer planen angesichts sinkender Infektionszahlen und steigender Impfquoten weitreichende Corona-Lockerungen. In Niedersachsen können die Bürger sogar darauf hoffen, dass sie nach Pfingsten ohne Maske einkaufen gehen dürfen.
Die Landesregierung will die Maskenpflicht im Einzelhandel in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 dann aufheben. Das geht aus dem Entwurf für eine kurzfristige Lockerung der Corona-Regeln hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Regelung soll schon heute beschlossen werden.
Wie es aus der Regierung in Hannover hieß, folgt man damit der Forderung des Handels, weil dieser nach Experteneinschätzung kein Treiber des Infektionsgeschehens sei. Im landesweiten Durchschnitt betrug die Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen 46,6. In 11 der 45 Landkreise und Großstädte lag sie bereits unter 35, in 26 unter 50.
Erste Lockerungen für Einzelhandel, Tourismus und Gastronomie hatten in Niedersachsen bereits vor eineinhalb Wochen gegriffen. Die Regel, zunächst nur Bürgern des Bundeslandes touristische Übernachtungen zu erlauben, wurde am Dienstag vom Oberverwaltungsgericht gekippt. Zum langen Pfingstwochenende steht nun ein Ansturm auch auswärtiger Gäste bevor, es gelten aber strenge Testpflichten und Kapazitätsgrenzen.
In den vergangenen Tagen hatte eine ganze Reihe von Bundesländern teils kräftige Lockerungen der Corona-Beschränkungen angekündigt, falls die Sieben-Tage-Indizenz stabil unter 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Manche haben auch bereits Lockerungen in Angriff genommen. Eine Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel ist aber ein besonders weitreichender Schritt, gilt doch das Tragen einer Maske neben Abstandhalten und Händewaschen zu den grundlegenden Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion.
Kinder von 6 bis 16 Jahren müssen in Deutschland künftig in vielen Fällen zumindest keine FFP2-Masken mehr tragen. Der Bundestag strich am Donnerstagabend eine entsprechende Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.
Gleichzeitig hat der Bundestag strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen. Wer gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft. (dpa)
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