„Nicht zielführend“: Polizeigewerkschaft kritisiert Faesers Abschiebepläne
Die Vorschläge von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Erleichterung von Abschiebungsverfahren abgelehnter Asylbewerber haben sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorgerufen.
Die FDP im Bundestag begrüßt den Vorschlag, den Ausländerbehörden mehr Zeit für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verschaffen. Die geplanten Erleichterungen bei den Verfahren seien ein wichtiges Signal, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Thomae der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Noch immer scheiterten viel zu viele Abschiebungen. „Das muss sich schleunigst ändern. Der Staat muss dafür sorgen, dass seine Entscheidungen auch vollstreckt werden können.“ Die Verlängerung des Abschiebegewahrsams auf 28 Tage und erweiterte Betretungsrechte in Flüchtlingsunterkünften seien daher wichtige Schritte.
Polizeigewerkschaft kritisiert „Mogelpackung“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte Faesers Abschiebepläne hingegen als „nicht zielführend“. „Der beste Schutz vor illegaler Migration ist eine wirksame Kontrolle an den Grenzen und eine bessere Ausstattung der Polizei“ im Kampf gegen eine hohe Schleuserkriminalität, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt am Donnerstag. Faesers Abschiebepläne würden „die Probleme im Land nicht lösen“.
Wendts Stellvertreter Heiko Teggatz nannte dies eine „Mogelpackung“. So seien entsprechende Haftplätze derzeit „kaum vorhanden und müssten durch die Länder finanziert werden“, erklärte er. Er forderte stattdessen für die Bundespolizei die Befugnis, „auch an den Binnengrenzen zurückweisen zu dürfen“. Dadurch kämen diejenigen, deren Bleibeperspektive gegen null laufe, gar nicht erst in langwierige Verfahren.
Beratungen vor Gesetzentwürfen
Die Neuregelung ist Teil eines Diskussionsentwurfs, den das Ministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Mit diesen soll nun weiter beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt. Vorgeschlagen wird von Faeser unter anderem auch, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Im Jahr 2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Neben abgelehnten Asylbewerbern können auch Touristen, Arbeitnehmer und ausländische Studenten ausreisepflichtig werden, wenn ihr Visum beziehungsweise ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann beispielsweise daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. (dpa/afp/dl)
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