Neues Waffenrecht: Mehr Sicherheit für Bürger und Überprüfung der Schützen

Der Bundestag will das Waffenrecht an diesem Freitag verschärfen. Die lange umstrittene Neuregelung sieht unter anderem eine Überprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz vor.
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Eine Pistole und Patronen auf einer Waffenbesitzkarte.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration/dpa
Epoch Times13. Dezember 2019

Der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg hat die anstehende Reform des Waffenrechts als gute Lösung bezeichnet: „Das neue Waffenrecht bringt mehr Sicherheit für die Bürger. Zugleich vermeiden wir übermäßige Bürokratie für Jäger und Sportschützen“.

Der Bundestag will das Waffenrecht an diesem Freitag verschärfen. Die lange umstrittene Neuregelung sieht unter anderem eine Überprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz vor.

Vor allem diese Regelabfrage beim Verfassungsschutz werde für mehr Sicherheit sorgen, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion der Deutschen Presse-Agentur. „Damit verhindern wir, dass Waffen in die Hände von Extremisten geraten. Daneben begrenzen wir Magazingrößen und erweitern die Möglichkeit der Länder, Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten.“

Jäger und Sportschützen sollen, wenn sie erstmals eine Erlaubnis für den Waffenbesitz erhalten haben, künftig nach fünf und noch einmal nach zehn Jahren nachweisen müssen, dass ihr „Bedürfnis“ fortbesteht. Danach genügt der Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist. „Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffengattungen Kurz- oder Langwaffe abgestellt“, erläuterte Middelberg.

Gegen den ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums hatten vor allem Jäger, Schützen und Waffensammler mobil gemacht. Er sah unter anderem vor, dass Sportschützen regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen sollten, dass sie diese tatsächlich noch nutzen.

Umstritten war bis zuletzt auch der Einsatz von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen. Dieser ist nach dem Bundesjagdgesetz verboten. „Mit der rein waffenrechtlichen Freigabe ermöglichen wir es aber den Bundesländern, von dem generellen Verbot im Bundesjagdgesetz abzuweichen und die Technik gezielt und klar geregelt zum Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Bereich zu erlauben“, sagte Middelberg. Die Bundesländer müssen noch zustimmen. (dpa)



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