Vermummungsverbot wird abgeschwächt
Berliner Abgeordnetenhaus: SPD, Linke und Grüne verabschieden „Versammlungsfreiheitsgesetz“
Für Demonstrationen gelten in Berlin künftig weniger strenge Regeln. So ist beispielsweise das alleinige Mitführen von Gegenständen, die zur Vermummung genutzt werden können, nicht mehr strafbar.

Linke Demonstranten, die Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, demonstrieren am 1. Mai 2020 in Berlin auf dem Mariannenplatz.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Für Demonstrationen gelten in Berlin künftig weniger strenge Regeln. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen ein sogenanntes Versammlungsfreiheitsgesetz, das eine Reihe von Lockerungen für Kundgebungen in der Hauptstadt vorsieht.
So soll die Polizei nur noch anwesend sein, wenn dies „erforderlich“ ist. Das Vermummungsverbot wird abgeschwächt, und auch auf privaten Flächen darf künftig demonstriert werden.
Das neue Gesetz verpflichtet die Polizei zu Deeskalationsmaßnahmen und Kooperation mit der Versammlungsleitung. Einen bestimmten Versammlungsleiter muss es zudem nicht mehr geben, vielmehr ist die Leitung „übertragbar“.
Als Versammlung gelten zukünftig bereits Kleinstversammlungen mit mindestens zwei Teilnehmern. Das Vermummungsverbot wird etwas abgeschwächt. So ist das alleinige Mitführen von Gegenständen, die zur Vermummung genutzt werden können, nicht mehr strafbar.
Demonstrationen auf öffentlich zugänglichen Privatflächen sind nach dem neuen Gesetz prinzipiell zulässig. Die Regelung zur Bannmeile wird abgeschwächt – so sollen Kundgebungen auch im befriedeten Bereich um das Berliner Abgeordnetenhaus stattfinden dürfen.
Für das Reichstagsgebäude gelten die neuen Regelungen allerdings nicht. Da es sich bei dem Versammlungsfreiheitsgesetz um ein Landesgesetz handelt, hat es keine Auswirkungen auf Institutionen des Bundes. (afp)
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