„Nein heißt Nein“: Berlin will Sexualstrafrecht verschärfen
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Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt.
Der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus wird in dem Gesetzentwurf ergänzt. Diesen hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im März dem Kabinett vorgelegt, danach wurde er nachgebessert. Der neu gefasste Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs soll auch Folgen für Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz haben. Demnach kann eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe schneller zu einer Ausweisung führen.
Das „Nein-heißt-Nein“-Prinzip sei „eine rechtliche und gesellschaftliche Selbstverständlichkeit“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtausschusses, Renate Künast, der Deutschen Presse-Agentur. „Wir Grüne haben gemeinsam mit den Frauenverbänden jahrzehntelang dafür gekämpft, dass diese Selbstverständlichkeit eine Entsprechung im Sexualstrafrecht findet.“
(dpa)
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