Nachträgliche Verurteilung freigesprochener Mörder – Lambrecht prüft Reform
Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, sollen durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden und zur Verurteilung führen können.

Gefängnis.
Foto: iStock
Die Bundesregierung will prüfen, wie Mörder unter bestimmten Umständen künftig nachträglich noch verurteilt werden können, obwohl sie zuvor rechtskräftig freigesprochen worden waren. Dies habe Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei einem Gespräch mit Rechtspolitikern der Großen Koalition zugesichert, berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.
Voraussetzung dafür solle den Angaben zufolge sein, dass Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden könnten.
Eine Wiederaufnahme und möglicherweise nachträgliche Verurteilung solle nur bei Mord und Völkermord möglich sein, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter.
„Wir können einen Mörder nicht unbestraft lassen, wenn ihm nach dem Freispruch die Tat durch neue DNA-Untersuchungsmethoden doch nachgewiesen werden kann“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem „Spiegel“.
Er freue sich, „dass wir uns darauf verständigt haben, das im kommenden Jahr gesetzlich zu regeln“, so der SPD-Politiker weiter. (dts)
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