Nach Skandalen: CDU/CSU-Fraktion gibt sich neuen Verhaltenskodex

Titelbild
Die Präsidien von CDU und CSU kamen zu einer Sitzung zusammen.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times25. Juni 2021

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat wohl einen Verhaltenskodex beschlossen, nach dem sich ab der kommenden Wahlperiode alle Abgeordneten der Union richten sollen.

Der Kodex soll dafür sorgen, dass ein „nicht verhandelbarer Anspruch an Anstand, Respekt und Haltung“ durch die Mitglieder der Fraktion eingehalten wird, zitiert das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ aus dem Dokument.

Demnach heißt es im ersten Punkt des Verhaltenskodex: „Alle Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verpflichten sich, bei der Übernahme von Funktionen aller Art bereits den Anschein möglicher Interessenkollisionen zu vermeiden.“

Zwar sei es ausdrücklich erwünscht, „dass berufliche Fachkompetenz in die parlamentarische Arbeit eingebracht wird“. Nebentätigkeiten oder Mitgliedschaften sollen aber vor Antritt eines Mandats transparent gemacht und auf Vereinbarkeit mit dem neuen Verhaltenskodex geprüft werden.

Strenge Vorgaben für Spitzenämter in der CDU/CSU-Fraktion

Besonders streng sind die Vorgaben im Kodex für Abgeordnete, die Spitzenämter in der Fraktion bekleiden. „Der Fraktionsvorsitzende und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, der 1. Parlamentarische Geschäftsführer und der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag üben neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit grundsätzlich keine Nebentätigkeiten aus“, heißt es im Verhaltenskodex.

Auch die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die weiteren Parlamentarischen Geschäftsführer, die Justiziare und die Sprecher der Arbeitsgruppen sollen „im Bereich ihrer Zuständigkeit in der CDU/CSU Bundestagsfraktion neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit keine bezahlten Nebentätigkeiten ausüben“, zitiert das Magazin aus dem Papier.

Alle oben Genannten sollen auch nicht im Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat von auf Erwerb ausgerichteten Unternehmen sitzen dürfen. Ausnahmen sollen im Einzelfall vom Vorstand genehmigt werden können. Sollten Verstöße gegen den Verhaltenskodex nachgewiesen werden, können diese durch den Fraktionsvorstand sanktioniert werden.

„Freiwillige Selbstverpflichtung“

„Dazu gehören, abhängig von der Schwere des Verstoßes, Maßnahmen zur Beseitigung, die Erteilung einer Rüge, die Erteilung einer Rüge vor der Fraktionsversammlung, ein Antrag an die Fraktionsversammlung auf Abberufung aus einem Fraktionsamt, Rückruf aus einem Ausschuss bis hin zum Fraktionsausschluss“, heißt es im Kodex laut Bericht.

Dessen Einhaltung beruht jedoch auf einer „freiwilligen Selbstverpflichtung“ der Abgeordneten. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion