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Muslimin scheitert mit Eilklage wegen Schleierverbots am Steuer

Der Entscheidung zufolge legte die Klägerin nicht dar, wie vollverschleierte Frauen bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden sollten. Sie habe auch nicht beachtet, dass die ungehinderte Rundumsicht von Autofahrern dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer diene.

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Vollverschleierte Frau im Nikab (Symbolbild).

Foto: OLIVIER DOULIERY/AFP/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Eine Muslimin, die derzeit den Führerschein macht, ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Eilklage gegen das Schleierverbot am Lenkrad gescheitert.
Die Karlsruher Richter verwiesen die Frau am Montag zunächst auf den Instanzenweg vor die Verwaltungsgerichte. Der Entscheidung zufolge legte die Klägerin zudem nicht dar, wie vollverschleierte Frauen bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden sollten. Sie habe auch nicht beachtet, dass die ungehinderte Rundumsicht von Autofahrern dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer diene.
Die Klägerin trägt seit sieben Jahren einen Gesichtsschleier, einen sogenannten Nikab, und macht zurzeit ihren Führerschein. Wegen des Verhüllungsverbots sei es ihr aber nicht mehr möglich, die restlichen Fahrstunden zu nehmen und dann die praktische Fahrprüfung abzulegen. Als alleinerziehende und auf dem Land lebende Frau sei sie jedoch auf ein Auto angewiesen.
Nach der Regelung in der Straßenverkehrsordnung vom Oktober vergangenen Jahres darf ein Autofahrer sein Gesicht „nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“. (afp)

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