Mohring: Aussetzen der Schuldenbremse 2022 prüfen – Parlament muss einbezogen werden
Der Vorsitzende der finanzpolitischen Sprecher von CDU/CSU, Mike Mohring, hat im Streit um die Schuldenbremse ein weiteres Aussetzen im kommenden Jahr ins Spiel gebracht. „Ich sehe angesichts der andauernden Pandemielage auch für das nächste Jahr die Begründung für einen Katastrophenfall, der ein drittes Mal das Aussetzen rechtfertigen könnte“, sagte der CDU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Ein generelles längeres Aussetzen, wie von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) vorgeschlagen, lehnt er ab.
Wichtig sei vor allem, dass jedes Mal das Parlament das letzte Wort habe. „Die Schuldenbremse verlangt für den Ausnahmefall eine permanente Rechtfertigung vor dem Parlament. Dies durch einen degressiven Korridor zur Schuldenaufnahme zu ersetzen, höhlt die Schuldenbremse aus“, sagte Mohring. „Die Begründung der Ausnahme vor dem Bundestag, die Aussprache dazu und die Zustimmung durch das Parlament im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung müssen bestehen bleiben.“
Es habe viel Mühe und Kraft gekostet, diese Verfassungsnorm durchzusetzen. Corona bedinge keine Änderung, „sondern die Notwenigkeit der Schuldenbremse“. Braun hatte seinen Vorstoß auch damit begründet, dass die Union wegen der Corona-Kosten andernfalls Schwierigkeiten bekommen könnte, Versprechen wie den Verzicht auf Steuererhöhungen und eine Deckelung der Sozialausgaben einzulösen.
26. Januar 2021
Mit der Forderung nach einem Umbau der Schuldenbremse hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) am Dienstag das politische Berlin überrascht.
Er fordert, in den nächsten Jahren in begrenztem Umfang mehr Neuverschuldung zuzulassen als eigentlich vorgesehen. Brauns Parteikollegen reagieren mit klarer Ablehnung – in der Unionsfraktion sei das „keine mehrheitsfähige Position“, sagt der Vorsitzende Ralph Brinkhaus (CDU). Unterstützung kommt hingegen von den Grünen.
„Es ist eine Sache, die uns auch irritiert hat“, kommentierte Brinkhaus den Vorschlag. Dieser sei eine „persönliche Meinungsäußerung“, wie sie jedem zustehe. Die Fraktion bleibe aber auf ihrer „ordnungspolitischen Linie“, sagte Brinkhaus in Berlin. Auch der haushaltspolitische Sprecher Eckhardt Rehberg (CDU) erklärte, die Fraktion „hält an der Schuldenbremse im Grundgesetz fest“.
Der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet sagte in der Fraktionssitzung am Dienstag laut Teilnehmern: „Sollten Regierungsmitglieder es für erforderlich halten, die Verfassung ändern zu wollen, sollten sie dies in Zukunft mit Partei und Fraktion abstimmen.“ So etwas „kann man nicht mal so eben machen“. Die Schuldenbremse solle erhalten bleiben.
Seibert: „Das ist ein persönlicher Meinungsbeitrag“
Eine klare Reaktion von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gab es am Dienstag nicht. Ihr Sprecher Steffen Seibert sagte dem „Spiegel“ lediglich: „Das ist ein persönlicher Meinungsbeitrag.“ Nach AFP-Informationen äußerte sie sich auch in der Fraktionssitzung nicht zu dem Thema.
Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) äußerte sich zunächst nicht zu Brauns Vorstoß. Er hatte bislang dafür plädiert, die Schuldenbremse ab 2022 wieder einzuhalten. Laut Parteitagsbeschluss will die SPD allerdings die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form „perspektivisch überwinden“.
FDP-Chef Christian Lindner urteilte, Brauns Vorschlag habe „den Charakter einer finanzpolitischen Kapitulation“. „Wir werden nicht die Verfassung schleifen, um Politik auf Pump zu perpetuieren.“
„Helge Braun hat recht: Die Schuldenbremse ist so künftig nicht mehr einzuhalten“, sagte hingegen Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Sie sei „gespannt, ob die Union den Mut hat, sich zu bewegen“.
Kanzleramtschef will Grundgesetz ändern: Schuldenbremse für lange Zeit aussetzen
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat angesichts der finanziellen Belastungen infolge der Coronakrise gefordert, die Schuldenbremse für einen längeren Zeitraum auszusetzen und dafür das Grundgesetz zu ändern.
„Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten“, schreibt Braun in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“.
Braun schreibt: „Diese Abweichung von der Schuldenregel sollte auf keinen Fall in den kommenden Jahren durch jährliche Einzelfallentscheidungen nach Artikel 115 des Grundgesetzes legitimiert werden. Das öffnet das Tor zur dauerhaften Aufweichung der Schuldenregel.“
Und weiter: „Es bleibt völlig unklar, wie lange die Pandemie ein begründender Umstand sein kann, und damit fehlt ein Mechanismus, der verlässlich die Rückkehr zur Schuldenregel und mittelfristig auch zur ‚Schwarzen Null‘-Neuverschuldung des Bundes ebnet.“
Daher solle eine Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland mit einer Grundgesetzänderung verbunden werden, die „begrenzt für die kommenden Jahre einen verlässlichen degressiven Korridor für die Neuverschuldung vorsieht und ein klares Datum für die Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenregel vorschreibt“, schreibt Braun in dem Beitrag.
Braun bezeichnet die längere Abweichung von der Schuldenbremse als eine „strategische Entscheidung zur wirtschaftlichen Erholung“. Der durch die Grundgesetzänderung gewonnene Verschuldungsspielraum soll ermöglichen, finanzielle Zusatzbelastungen für Bürger und Unternehmen zu verhindern. Wichtig sei, die Sozialausgaben bis 2023 zu stabilisieren.
„Um eine schnelle Erholung und einen verlässlichen Rahmen für Investitionen zu haben, ist es sinnvoll, die Sozialabgaben bis Ende 2023 zu stabilisieren und auch auf Steuererhöhungen zu verzichten“, schreibt der Kanzleramtschef.
Zu beachten sie neben den Steuern und Lohnnebenkosten auch die Energiepreise. Die Entwicklung zu einer CO2-neutralen Wirtschaft erfordere enormer Investitionen. Gleichzeitig spricht sich Braun dagegen aus, in den kommenden Jahren wie in den Jahren 2020 und 2021 die Ausnahme der Schuldenbremse für Naturkatastrophen zu nutzen.
Der Kanzleramtschef betonte in dem Gastbeitrag, damit Deutschland an den wirtschaftlichen Erfolg der vergangenen Jahre anknüpfen könne, müssten die verlässlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen fortgeschrieben werden. „Dazu gehört der Verzicht auf Steuererhöhungen genauso wie die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge bei höchstens 40 Prozent des Bruttolohns.“ Angesichts der „enorm hohen Belastungen der Sozialkassen in der Corona-Pandemie“ sei das nicht einfach umzusetzen.
Jetzt sei der richtige Zeitpunkt für Politik und Tarifpartner, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, „wie Deutschland sich wirtschaftlich schnell und nachhaltig von dieser Krise erholen kann“, schrieb Braun in dem Gastbeitrag. „Denn auch diese Krise wird Gewinner und Verlierer unter den Volkswirtschaften hervorbringen.“
Reaktionen von Politikern: FDP, CDU und CSU gegen den Vorschlag
FDP-Chef Christian Lindner widerspricht Braun scharf. „Die Position des Kanzleramtschefs hat den Charakter einer finanzpolitischen Kapitulation“, sagte Lindner dem „Handelsblatt“. Die CDU nähere sich bei der geplanten Haushalts- und Finanzpolitik „ganz gezielt der von den Grünen geforderten Schuldenpolitik an“. Langfristig sei die Pandemie für die Staatsfinanzen „nicht ruinöser als die Ausweitung von Subventionen und die Vernachlässigung der Wettbewerbsfähigkeit seit 2013“.
Zum Vorstoß von Kanzleramtsminister Braun im Handelsblatt zur Aussetzung der Schuldenbremse erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSUB-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg: „Die Unionsfraktion im Bundestag hält an der Schuldenbremse im Grundgesetz fest. Solide Staatsfinanzen sind für die Unionsfraktion nicht verhandelbar. Der Vorschlag von Kanzleramtschef Braun für eine Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse ist seine persönliche Meinung. Die Schuldenbremse hat sich bewährt. Sie steht für Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Ursache für die Eurokrise waren nicht zu wenige, sondern zu viele Schulden. Es ist trügerisch, die aktuell niedrigen oder negativen Zinsen als dauerhaft anzunehmen. Hohe Schulden bedeuten bei wieder steigenden Zinsen hohe Risiken für zukünftige Haushalte.“
Auch CSU-Chef Markus Söder hat sich skeptisch zum Vorstoß von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) geäußert, die Schuldenbremse längerfristig auszusetzen. „Wir sehen ein dauerhaftes Aussetzen der Schuldenbremse sehr skeptisch“, sagte der bayerische Ministerpräsident der „Welt“ (Mittwochsausgabe). „Das wäre ein falsches Signal.“ Man könne die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht auf Dauer mit höheren Schulden oder hohen Steuern lösen. „Es braucht vielmehr ein schlüssiges wirtschaftspolitisches Konzept“, so Söder. „Deutschland steht für finanzielle Seriosität, dabei sollten wir auch bleiben.“
Grüne unterstützen Helge Braun, Linke geht Vorschlag nicht weit genug
„Helge Braun hat recht: Die Schuldenbremse ist so künftig nicht mehr einzuhalten“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sie sei „gespannt, ob die Union den Mut hat, sich zu bewegen“.
„Eine Rückkehr zur rigiden Schuldenbremse 2022 würde die notwendigen Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilität und Bildung unmöglich machen“, warnte Göring-Eckardt. Die Schuldenbremse in den nächsten Jahren weiter auszusetzen, wie es für 2020 und 2021 geschehen war, wäre ihrer Meinung nach nur eine Notlösung. „Wir wollen die Schuldenbremse deshalb dauerhaft um eine Investitionsregel ergänzen.“
Unterstützung kam auch vom Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck. „Gut, dass das Kanzleramt und Helge Braun den Mut finden, die Wahrheit auszusprechen: Die Schuldenbremse ist so künftig nicht mehr einzuhalten“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. „Statt Kreditaufnahme einfach generell zu erlauben, sollten wir sie auf Nettoinvestitionen beschränken, die das öffentliche Vermögen und unseren Wohlstand erhöhen“, betonte Habeck zugleich.
Linken-Chefin Katja Kipping hat den Vorstoß von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), die Schuldenbremse für mehrere Jahre auszusetzen, als nicht ausreichend kritisiert. „Die Schuldenbremse ist vor allem eins: eine Investitionsbremse und damit volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Sie gehört entsorgt“, sagte Kipping der „Welt“.
„Was der Kanzleramtschef vorschlägt, ist zwar etwas besser als der bisherige Schuldenbremsen-Fetischismus der Union.“ Es sei aber „noch lange nicht der nötige Abschied von der Investitionsbremse“, so die Linken-Politikerin.
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz festgeschrieben. Für Änderungen wären Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.
(dpa/dts/aa/afp)
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