Mit Fieberambulanzen gegen Corona: Spahns neue Strategie für die kalte Jahreszeit
Vor allem Corona-Risikogruppen sollen für den Winter besser geschützt werden. Dafür will Gesundheitsminister Jens Spahn unter anderem Fieberambulanzen und Anlaufstellen einrichten lassen.

Gesundheitsminister Jens Spahn will das Land für den befürchteten Anstieg der Corona-Infektionszahlen wappnen.
Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa
Mit sogenannten Fieberambulanzen und besonderen Schutzvorkehrungen für Risikogruppen will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Land für den befürchteten Anstieg der Corona-Infektionszahlen in der kühleren Jahreszeit wappnen.
Für Patienten mit klassischen Atemwegssymptomen, die auf eine Corona- oder Grippeinfektion hindeuten, solle es zentrale Anlaufstellen geben, sagte Spahn der „Rheinischen Post“.
Er setze darauf, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen solche „Fieberambulanzen“ vor Ort anbieten würden. „Konzeptionell gibt es die schon – sie sollten im Herbst idealerweise flächendeckend zugänglich sein.“
Gefahr für Risikogruppen minimieren
Um Gefahren für Risikogruppen zu minimieren, soll es Spahn zufolge spezielle Maßnahmen geben. „Wichtig ist, dass wir die besonders betroffenen Risikogruppen weiter besonders schützen und die Konzepte dafür im Alltag wieder schärfen“, sagte der CDU-Politiker.
„Deshalb werden präventive Reihentests in den sensiblen Bereichen wie zum Beispiel Pflegeheime ein fester Bestandteil der Teststrategie für Herbst und Winter. Dort müssen wir den Eintrag des Virus verhindern. Es gilt weiter höchste Wachsamkeit.“
Spahn erwartet, dass in Abstimmung mit den Ländern bis Mitte Oktober feststehen dürfte, wie die allgemeine Teststrategie für den Herbst und Winter weiterentwickelt wird. Antigen-Schnelltests seien ebenso vorgesehen wie neue Vorgaben des Bundesinnenministeriums zur Quarantäne-Zeit für Rückkehrer aus Risikogebieten.
Spahn erklärte weiter, dass die Testkapazitäten enorm hochgefahren worden seien. „Allein in den letzten vier Wochen wurde etwa ein Drittel aller Tests seit Beginn der Pandemie gemacht.“
20.000 neue Stellen für Pflegehilfskräfte
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt dem Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ vor, mit dem Tausende zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen werden sollen.
„In der Pflege zu arbeiten wird wieder attraktiver, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen mit anpacken“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagausgaben) zu dem Vorhaben. „Deswegen finanzieren wir 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege, jedes Pflegeheim in Deutschland profitiert davon“, fügte er hinzu.
Das Gesetz, das am Mittwoch ins Kabinett soll, sei „ein weiterer wichtiger Baustein, um Pflegekräfte zu entlasten“, betonte Spahn. „Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen für das zusätzliche Personal nicht mehr bezahlen müssen“, führte der Gesundheitsminister aus.
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gilt ab 1. Januar
Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das neue Gesetz setzt aus Sicht des Ministeriums auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz auf. Mit diesem sei bereits dafür gesorgt worden, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen könnten. Spahn hatte das auch damit begründet, es gehe darum das Versprechen einzulösen, den Berufsalltag der Pflegekräfte zu verbessern.
Jetzt sollen nach den Ministeriumsplänen weitere bis zu 20.000 Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen und der Kurzzeitpflege vollständig über einen Vergütungszuschlag durch die Pflegekassen finanziert werden. Auf diese Weise soll eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien vermieden werden.
Darüber hinaus sind nach Angaben des Ministeriums weitere Erleichterungen für Pflegebedürftige vorgesehen. So sollen sie Hilfsmittel dauerhaft leichter und unbürokratischer beantragen können.
Ein bislang befristetes Verfahren, in dem von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel auch ohne ärztliche Verordnung als genehmigt gelten, solle unbefristet gelten, heißt es aus dem Ministerium. (dpa/dts)
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