Merkel erlaubt Ermittlungen gegen Böhmermann: Bundesregierung gibt türkischem Antrag statt

Jetzt ist der Weg für ein gesondertes Strafverfahren gegen den Satiriker frei.
Titelbild
Angela MerkelFoto: STEFFI LOOS/Getty Images
Epoch Times15. April 2016

Die Bundesregierung erlaubt im Fall Böhmermann Ermittlungen nach § 103 des Strafgesetzbuches, dem sogenannten "Majestätsbeleidigungs-Paragrafen". Das sagte Merkel am Freitagmittag.

Somit ist der Weg für ein gesondertes Strafverfahren gegen den Satiriker wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan frei. Die Bundesregierung gab einem entsprechenden Wunsch der Türkei statt.

"Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen", so Merkel. (dts/so)



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