Merkel: Bund-Länder-Beratungen reichen nicht mehr aus – „stringenteres und konsequenteres“ Vorgehen notwendig

Epoch Times13. April 2021

Nach dem Kabinettsbeschluss zum neuen Infektionsschutzgesetz hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein „stringenteres und konsequenteres“ Vorgehen in der Pandemiebekämpfung angekündigt.

Das neue Gesetz bedeute „auf einen Nenner gebracht: Wir setzen die Notbremse bundesweit um“, sagte Merkel am Dienstag in Berlin.

Die Neuregelung diene dem „Ziel, unser ganzes Land aus dieser Phase der stetig steigenden Infektionszahlen, der sich füllenden Intensivstationen und der bestürzend hohen täglichen Zahl der Corona-Toten herauszuführen“, sagte die Kanzlerin weiter.

„Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff“

„Wir haben es ja schon einmal geschafft, durch konsequentes Handeln der Zahl der Ansteckungen auf ein kontrollierbares Maß zu reduzieren“, fuhr Merkel fort. „Und das kann und wird uns auch wieder gelingen.“

Merkel betonte den Ernst der gegenwärtigen Pandemielage: „Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff“, sagte sie. „Wenn wir warten, bis alle Intensivbetten belegt sind, wäre es zu spät. Das dürfen wir nicht zulassen.“

„Pandemiebekämpfung muss stringenter und konsequenter werden“

Merkel begründete auch die Abkehr von der bisherigen Entscheidungsfindung in der Pandemiepolitik in Bund-Länder-Spitzenrunden mit den Ministerpräsidenten. Angesichts der Lage müsse „unsere Pandemiebekämpfung stringenter und konsequenter werden“, sagte sie. „Dazu reichen die bisherigen Bund-Länder-Beratungen nicht mehr aus.“

Die neue bundesweite Regelung zu Notbremse sei „überfällig“ und solle mehr Klarheit schaffen, sagte die Kanzlerin. „Die Notbremse ist dann nicht mehr Auslegungssache, sondern sie greift automatisch.“

Bundeskabinett hat Entwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hatte zuvor den Entwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese sieht erstmals eine bundeseinheitliche geltende Notbremse für Maßnahmen in der Corona-Pandemie vor.

Die bundesweite Notbremse soll in Landkreisen und kreisfreien Städten gelten, in denen der Inzidenzwert der Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern innerhalb von einer Woche auf über 100 gestiegen ist.

Die Neuregelung enthält auch strenge Kontaktbeschränkungen und die umstrittene nächtliche Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens. (afp)



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