Merkel braucht zur Wiederwahl Kanzlermehrheit im Bundestag
171 Tage nach der Bundestagswahl im September findet am Mittwoch die Kanzlerwahl im Parlament statt.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schlug Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits am 5. März zur Wiederwahl vor – dies ist nach Artikel 63 des Grundgesetzes vorgeschrieben, um die Wahl der Regierungschefin in Gang zu setzen.
Um gewählt zu werden, braucht sie die sogenannte Kanzlermehrheit: Sie muss also die absolute Mehrheit aller Bundestagsmitglieder auf sich vereinigen, nicht nur der anwesenden Parlamentarier. Deshalb legen bei der Kanzlerwahl gerade die Regierungsparteien großen Wert auf die Anwesenheit ihrer Abgeordneten.
Es müssen bei der Kanzlerwahl demnach 355 aller Abgeordneten für Merkel stimmen; das Regierungsbündnis aus CDU, CSU und SPD kommt auf 399 von 709 Stimmen. Die Kanzlerwahl findet geheim statt.
Wird Merkel gewählt, wird sie noch am selben Tag im Schloss Bellevue von Steinmeier zur Kanzlerin ernannt. Vereidigt würde sie vor den Mitgliedern von Bundesrat und Bundestag durch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). Am selben Tag sollen auch die Bundesminister ernannt und vereidigt werden.
Bislang wurde noch jeder Kanzler in der ersten Wahlphase gewählt. Sollte Merkel allerdings nicht die notwendigen Stimmen auf sich vereinigen, müssten Vorschläge für Kanzlerkandidaten aus dem Bundestag kommen. Vorgeschlagen werden können aber nur Kandidaten, die Unterschriften von einem Viertel aller Abgeordneten haben. Für die zweite Wahlphase hat das Parlament zwei Wochen Zeit.
Ist auch diese Phase nicht erfolgreich, wird erneut gewählt. Der Bundespräsident kann in dieser dritten Wahlphase denjenigen zum Kanzler ernennen, der eine relative Mehrheit der Stimmen bekommt, also mehr als jeder Mitbewerber. Alternativ kann er bei einer solchen Mehrheit aber auch entscheiden, den Bundestag aufzulösen. Dann muss innerhalb von 60 Tagen erneut gewählt werden. (afp)
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