Mehrere Bundesländer wollen Lohnfortzahlung für Ungeimpfte abschaffen
In mehreren Bundesländern gibt es laut „Süddeutscher Zeitung“ Pläne, die Lohnfortzahlung für Covid-Ungeimpfte abzuschaffen, die sich auf behördliche Anweisung hin in Isolation begeben müssen.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der Zeitung (SZ, Freitagsausgabe), wer sich nicht impfen lasse, obwohl keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprächen, habe aus seiner Sicht keinen Anspruch auf eine Erstattung des Verdienstausfalls. Dann könne es „nicht sein, dass die Gemeinschaft dafür zahlen muss“.
Auch in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich laut „SZ“ eine Abschaffung noch in dieser Woche ab. „Wenn ich mir die Freiheit rausnehme, mich nicht impfen zu lassen, dann muss ich für die Konsequenzen, die daraus entstehen, auch in vollem Umfang selbst persönlich einstehen.“
Baden-Württemberg: Ende der Lohnfortzahlung ab 15. September
In Baden-Württemberg ist das Ende der Lohnfortzahlung für Corona-Ungeimpfte vom 15. September an den Angaben zufolge schon beschlossen, Rheinland-Pfalz ziehe zum 1. Oktober nach. Auch in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern gebe es Überlegungen in diese Richtung.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Berens (SPD) sagte der „SZ“, ihr Ressort werde eine Einstellung der Zahlungen ab Mitte Oktober prüfen, schließlich habe bis dahin „wirklich jede und jeder ein Impfangebot erhalten“.
In Berlin hat die Landesregierung dem Bericht zufolge aber offenbar keine Absichten, die Zahlungen für Ungeimpfte zu streichen. Auch in Hamburg heiße es, es gebe derzeit keine Pläne in diese Richtung.
Auskunftspflicht von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Heimen
Der Bundestag beschloss am Dienstag eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, mit der die Hospitalisierungsrate zur wichtigsten Größe für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Pandemie wird.
Beschlossen wurde zudem die Auskunftspflicht von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Heimen zu ihrem Corona-Impfstatus.
Die Auskunftspflicht in Kitas, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen gilt für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Auskunft der Beschäftigten zu ihrem Corona-Impfstatus soll der Arbeitsorganisation dienen, arbeitsrechtliche Konsequenzen sind dabei ausgeschlossen. (afp/dts)
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