Dreistelliger Millionenbetrag für Spahns neue Schnelltest-Strategie
Am Donnerstag (15. Oktober) soll die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte neue Teststrategie in der Corona-Pandemie in Kraft treten. Das Corona-Kabinett der Bundesregierung hatte am Montag darüber beraten.

Gesundheitsminister Jens Spahn.
Foto: Tobias Schwarz/AFP Pool/dpa/dpa
Zentrales Element in Spahns Verordnungsentwurf sind Massentests in den Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Die Kosten müssten die Betroffenen nicht selbst tragen, hieß es. Die Antigen-Schnelltests sollen binnen weniger Minuten Ergebnisse liefern.
Wo soll getestet werden?
Die Schnelltests kommen für Besucher, Beschäftigte, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen und Krankenhäusern in Betracht. Auch andere Einrichtungen wie etwa Arzt- und Zahnarztpraxen und Dialyseeinrichtungen sollen einbezogen werden. Sie alle sollen Spahns Verordnungsentwurf zufolge ein monatliches Kontingent für sogenannte Antigen-Schnelltests zur Verfügung gestellt bekommen. Geplant ist ein Kontigent von bis zu 50 Tests pro Bewohner. Eine Einrichtung mit 80 Bewohnern könnte also bis zu 4.000 Tests im Monat nutzen, um Besucher, Personal und Bewohner wiederholt zu testen.
Welche Möglichkeiten zur Testung gibt es nach Kontakten mit einem infizierten Menschen?
Wenn vom öffentlichen Gesundheitsdienst oder von einem behandelnden Arzt eine Infektion festgestellt worden ist, haben Kontaktpersonen Anspruch auf einen Test. Als Kontaktpersonen gilt, wer mindestens 15 Minuten im Gespräch mit dem Infizierten war – oder wenn ein „direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten“ bestand. Auch Mitbewohner eines Infizierten oder Menschen, die einen solchen zuhause betreuen, können den Test machen.
Was gilt künftig für Ausbrüche in Einrichtungen?
Wenn es in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim oder Krankenhaus mindestens einen Infizierten gibt, haben Menschen Anspruch auf einen Test, die dort untergebracht oder tätig sind – oder es in den letzten zehn Tagen vor Ausbruch waren.
Was ist für Reisende geplant?
Die zur Reisesaison eingeführte Regelung, dass sich Rückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet testen lassen müssen und dies bezahlt bekommen, läuft mit der Neuregelung zum 15. Oktober aus. An ihre Stelle soll eine neue Quarantäneregelung treten. Eine Pflicht zu Test und Quarantäne gibt es aber weiterhin.
Für Urlauber, die aus einem deutschen Risikogebiet kommen und wegen des Beherbergungsverbot nur mit einem frischen Test ins Hotel können, ist in Spahns jetziger Verordnung nichts vorgesehen. Unterstützung könnte aus den Ländern kommen: Nordrhein-Westfalen will die Kosten wohl übernehmen, Berlin hingegen nicht.
Wie sieht die Finanzierung aus und wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch darauf, dass ihre Kasse für die Kosten des Tests aufkommt. Der Verordnung zufolge können auch Menschen, die nicht versichert sind, „kostenlos“ getestet werden. Die Aufwendungen für die Testungen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt.
Für einen Corona-Antigen-Schnelltest sieht der Entwurf einen Finanzaufwand von 15 Euro bis 17 Euro an Laborkosten und zusätzlich 15 Euro für Arztkosten vor. Das Ministerium veranschlagt einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag für die Testkosten.
Zahlen aus dem Intensivbettenregister
Ein Blick in das DIVI-Intensivbettenregister zeigt, dass in den 1.293 aufgelisteten Krankenhäusern insgesamt 584 als COVID-19-Fälle eingestufte Patienten bundesweit intensivmedizinisch betreut werden, 289 werden beatmet. Rein statistisch sind das weniger als zwei Intensivpatienten pro Krankenhaus.
aktuell in Behandlung | aktuell invasiv beatmet | Intensivbetten aktuell frei | Intensivbetten insgesamt | |
Summe | 584 | 289 | 9.302 | 30.258 |
Baden-Württemberg | 68 | 34 | 993 | 3.236 |
Bayern | 70 | 48 | 1.252 | 4.247 |
Berlin | 50 | 21 | 195 | 1.229 |
Brandenburg | 7 | 3 | 269 | 843 |
Bremen | 5 | 3 | 55 | 240 |
Hamburg | 18 | 7 | 261 | 831 |
Hessen | 48 | 26 | 579 | 2.267 |
MV | 6 | 4 | 237 | 786 |
Niedersachsen | 38 | 18 | 902 | 2.604 |
Nordrhein-Westfalen | 186 | 84 | 2.043 | 7.173 |
Rheinland-Pfalz | 20 | 8 | 582 | 1.447 |
Saarland | 12 | 5 | 212 | 566 |
Sachsen | 31 | 15 | 658 | 1.797 |
Sachsen-Anhalt | 10 | 7 | 314 | 1.053 |
Schleswig-Holstein | 5 | 4 | 463 | 1.036 |
Thüringen | 10 | 2 | 287 | 903 |
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