Mehr Kontrolle wagen: Faeser will Bargeld-Obergrenze – FDP zieht mit
Bundesinnenministerin Nancy Faeser will das Thema einer bundesweiten Bargeld-Obergrenze forcieren. In der „Bild am Sonntag“ erklärte sie, ein solcher Schritt „verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden“. Sie sagte: „Ein 30.000 Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren sollte bald der Vergangenheit angehören. Ich setze mich für die Einführung einer allgemeinen Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro ein. Das verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden“. Faeser will eine solche Regelung auch EU-weit durchsetzen.
Die Maßnahmen seien erforderlich, um die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Politiker und Medien weisen in diesem Kontext beispielsweise auf Clan-Strukturen wie in Berlin hin. Dort seien erst im Juli bei einer Razzia im Umfeld der Abou-Chaker-Großfamilie hohe Bestände von Bargeld, Schmuck und Luxus-Automobilen aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese aus illegalen Aktivitäten wie Drogenhandel oder Schutzgelderpressung stammen.
Verbot geplant: Immobilien mit Bargeld, Gold oder Kryptowährungen kaufen
Darüber hinaus will man aufseiten der Bundesregierung auf diesem Wege zudem eine Umgehung von Sanktionen gegen russische sogenannte Oligarchen erschweren. Im Kontext mit Immobilienkäufen hatten die Bundesministerien für Finanzen und Wirtschaft jüngst ein zweites „Sanktionsdurchsetzungsgesetz“ konzipiert.
Demnach soll es nicht mehr möglich sein, Immobilien mit Bargeld, Gold oder Kryptowährungen zu erwerben. In einem Papier dazu heißt es:
Die Regelung dient der Geldwäscheprävention, indem anonyme Transaktionen vermieden werden.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner, dessen FDP seit 1949 an 13 Bundesregierungen beteiligt war, hält Deutschland dem „Handelsblatt“ zufolge für ein „Paradies für Geldwäsche“. Vor allem gebe es nur bei kleineren Aktivitäten dieser Art Ermittlungserfolge, was er mit einem neuen „Bundesfinanzkriminalamt“ ändern möchte.
Das deutsche „Paradies für Geldwäsche“ wurde auch in einem Prüfbericht der „Financial Action Task Force“ (FATF) bemängelt. Außerdem gebe es im EU-Parlament und unter den EU-Staaten längst „sehr klare Mehrheiten“ für eine Bargeld-Obergrenze. Strittig sei nur noch die Höhe.
Koalitionsvertrag bleibt kryptisch
Diese auf OECD-Ebene angesiedelte Expertengruppe hatte im Juni einen Prüfbericht für Deutschland präsentiert. Darin erfuhren gesetzliche Maßnahmen der vergangenen Jahre zwar Würdigung. Es sei jedoch „nicht klar, ob dieses Engagement auf operativer Ebene in vollem Umfang zu Ergebnissen geführt hat“.
Erhebliche Verbesserungen seien jedoch in der „Beaufsichtigung des Privatsektors“ erforderlich. Zudem müsse es einen besseren Zugang zu Informationen über wirtschaftliches Eigentum geben. Die FATF empfahl der Bundesregierung in diesem Kontext explizit die Einführung einer Bargeldobergrenze. Diese sei geboten, obwohl die Deutschen „eine starke soziale und historische Bindung an Bargeld“ hätten.
Im Koalitionsvertrag ist lediglich von einem Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld die Rede. In Teilen der FDP gibt es auch noch gravierende Bedenken gegen weitere Einschränkungen bei der Bargeldzahlung. Allerdings ist im Koalitionsvertrag auch die Rede davon, dass FATF-Empfehlungen umgesetzt werden sollten.
Bereits jetzt erhöhte Nachweispflichten vorgeschrieben
In Deutschland gelten jetzt schon verschärfte Nachweispflichten, wenn Bürger Beträge über 10.000 Euro auf ihr Konto bei ihrer Hausbank einzahlen wollen. Bei Fremdbanken beträgt die Grenze sogar nur 2.500 Euro. Dies schreibt die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) vor. Ein anonymer Kauf von Edelmetallen – ein sogenanntes Tafelgeschäft – ist infolge einer EU-Richtlinie seit 2020 nur noch bis 1999 Euro möglich.
Neben einem Ausweis müssen Kunden die Herkunft des Geldes nachweisen. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen. So gelten etwa aktuelle Kontoauszüge, aus denen die Barauszahlung hervorgeht, Quittungen über Sortengeschäfte, Quittungen, Testamente, Verkaufsbelege oder Schenkungsverträge als Nachweise.
Dies reiche auch völlig aus, um Geldwäsche zu bekämpfen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller. Gegenüber dem „Handelsblatt“ äußert er:
Wir haben in Deutschland scharfe und wirksame Nachweispflichten, wenn jemand höhere Beträge mit Bargeld zahlen will. Das reicht vollkommen aus.“
Cyberkriminalität nicht auf Bargeld angewiesen
Vor allem zeigten Erfahrungen mit Bargeldobergrenzen in anderen europäischen Ländern, dass diese nicht wirksamer seien als strenge Nachweispflichten. Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker betont, dass der Zwang zu digitalem Bezahlen nicht automatisch zu weniger Finanzkriminalität führe. So komme etwa Cyberkriminalität gänzlich ohne Bargeld aus.
Anfang Dezember will der Rat der EU-Staaten über europaweit einheitliche Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beraten. Auch hier steht eine Bargeld-Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro im Raum.
In welche Richtung die Tendenz vonseiten Brüssels aus gehen soll, deuteten jüngst EZB-Präsidentin Christine Lagarde und Direktoriumsmitglied Fabio Panetta an. Am Montag der Vorwoche (7.11.) sprachen beide im Rahmen einer Konferenz zum geplanten „Digitalen Euro“.
Lagarde: Digitaler Euro soll „nicht die volle Anonymität wie Bargeld“ bieten
Die EZB wolle demnach diese digitale Währung als gesetzliches Zahlungsmittel verankern – mit allen Konsequenzen wie einer Annahmepflicht. Gegenüber dem herkömmlichen Bargeld wäre der „digitale Euro“ demnach sogar privilegiert, weil es zu dessen Gunsten ähnliche Regelungen auf EU-Ebene nicht gibt.
Dass der digitale Euro das reguläre Bargeld damit zurückdrängen oder sogar ersetzen könnte, nimmt die EZB-Spitze in Kauf. Lagarde wies darauf hin, dass ohnehin immer mehr Bürger im Alltag digital bezahlten. Skeptiker argwöhnen, dass Politiker auf EU-Ebene einem höheren Maß an Kontrolle der Bürger durch die Verdrängung des Bargelds nicht abgeneigt seien.
Lagarde erklärt zwar, dass der digitale Euro „die Erwartungen der Menschen in Sachen Privatsphäre erfüllen müsse. Jedoch sei „volle Anonymität wie sie Bargeld bietet, […] keine gangbare Option“. Dies würde „anderen Politikzielen zuwiderlaufen, wie der Vereinbarkeit mit Anti-Geldwäscheregeln und dem Kampf gegen Terrorfinanzierung“. Zudem würde ein so hohes Maß an Privatsphäre potenzielle Regelungen zu Guthaben-Obergrenzen erschweren.
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