Ein Drittel wahlberechtigt
Mehr als jeder Vierte in Deutschland hat Migrationshintergrund

Deutsche Bevölkerung. Symbolbild.
Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Mehr als jeder Vierte in Deutschland hat einen Migrationshintergrund. 26,7 Prozent der Bevölkerung gehörten 2020 zu dieser Gruppe, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Umgerechnet waren das 21,9 Millionen Menschen.
Davon durften 7,9 Millionen vor rund einer Woche bei der Bundestagswahl abstimmen. Das entspricht etwa einem Drittel aller Menschen mit Migrationshintergrund und 13 Prozent aller Wahlberechtigten.
41 Prozent oder 3,2 Millionen der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund wurden in Deutschland geboren. Die Eltern von 595.000 dieser Menschen kamen in der Türkei zu Welt, die Eltern von 272.000 weiteren Menschen in Polen und die von 165.000 Menschen in Italien.
59 Prozent der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund wurden im Ausland geboren. Diese 4,7 Millionen zugewanderten Wahlberechtigten wohnen laut den Statistikern im Schnitt bereits seit 31 Jahren in Deutschland. Sie wanderten vor allem aus Polen, Kasachstan und Russland zu.
Wenige Wahlberechtigte besaßen zwei Staatsbürgerschaften
Etwas mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft schon seit der Geburt. Rund ein weiteres Drittel erwarb sie durch Einbürgerung und rund ein weiteres Drittel besitzt sie aufgrund des Status als Spätaussiedler. Knapp ein Prozent erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch mindestens einen deutschen Elternteil.
Drei Prozent aller Wahlberechtigten besaßen zwei Staatsbürgerschaften. Am häufigsten hatten Betroffene neben der deutschen auch die polnische (17 Prozent), die russische (15 Prozent) und die italienische (sechs Prozent) Staatsbürgerschaft.
Nicht wahlberechtigt waren neben den 8,7 Millionen in Deutschland lebenden volljährigen Ausländern auch 13,7 Millionen Minderjährige. Davon hatten 3,7 Millionen einen Migrationshintergrund und die deutsche Staatsbürgerschaft. 1,7 Millionen hatten ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Menschen haben nach der vom Statistikamt verwendeten Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden. Sie sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Familien möglicherweise bereits seit mehreren Generationen in Deutschland leben. (ap/dl)
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