Rente
Manche Pflegekräfte müssen bis 53 Jahre arbeiten um Rente auf Höhe der Grundsicherung zu erhalten

Eine Erhöhung der Tarifgehälter minus Verbraucherpreise ergab für 2020 einen Reallohnzuwachs von 1,4 Prozent - aber nur im Durchschnitt.
Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Ungelernte oder gering qualifizierte Altenpfleger, die lediglich den Mindestlohn erhalten, benötigen länger als ihr Berufsleben andauert um auf eine Rente in Höhe der Grundsicherung von aktuell 832 Euro zu kommen. Das zeigt eine Antwort des Bundesministeriums für Arbeit auf eine Anfrage der Linken.
„Danach muss eine Pflegehilfskraft auf Basis des ab 1. April gültigen Mindestlohnes von 11,80 Euro pro Stunde ununterbrochen 53 Jahre arbeiten, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erreichen“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Bei einem Mindeststundenlohn von 12,50 Euro, wie es eine Pflegehilfskraft nach einer einjährigen Ausbildung erhält, wären bei einer 35-Stunden-Woche 50 Arbeitsjahre notwendig.
Pflegefachkräfte mit einem Stundenlohn von mindestens 15 Euro (ab Juli) müssen für die Rente von 832 Euro 42 Jahre arbeiten.
Entsprechend den Aufgaben der Angestellten in Pflegeheimen gibt es allerdings verschiedene Zuschläge wie den Nacht- oder Wochenendzuschlag, sodass nur die wenigsten lediglich den reinen Mindestlohn erhalten.
Aktuell beraten die Diakonie und Caritas (Kirchliche Träger) über den Tarifvertrag von ver.di und BVAP. Stimmen die beiden kirchlichen Träger diesem zu, kann Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Vertrag als allgemeinverbindlich erklären. Das würde dazu führen, dass er flächendeckend gilt – auch gegen den Widerstand der privaten Arbeitgeber. (ks)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.