Zweiter Lockdown: Wirtschaft unter Wasser – Hoffnungsschimmer sind Eilanträge vor Gericht
Der neue Lockdown Light drückt Teile der Wirtschaft Deutschlands erneut unter Wasser. Viele Berliner Gastronomen wollen die Schließung ihrer Lokalitäten nicht hinnehmen. Ein Rechtsanwalt reicht Eilanträge beim Verwaltungsgericht ein.

Geschlossenes Restaurant in Bonn im Lockdown 2.0.
Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Seit Montag, 2. November, gelten auch für die Gastronomie und die Freizeitbranche die neusten Corona-Regelungen. Doch die Betroffenen wollen sich gegen den erneuten Lockdown wehren.
„Reuters TV“ sprach am Montag vor dem Amtsgericht Berlin mit einem mit Corona-Klagen vertrauten Rechtsanwalt, der bereits mehr als 30 entsprechende Eilanträge gegen die Sperrstunde im Auftrag von Gastronomen in Berlin erfolgreich eingereicht hat. Das Berliner Verwaltungsgericht sah die Sperrstunde nicht für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens als erforderlich an, berichtete der „RBB“. Der Rechtsanwalt Nico Härting erklärte:
„Wir haben am Freitag bereits einen Eilantrag hier beim Verwaltungsgericht gestellt gegen die Schließung von 22 Gaststätten.“
Seiner Ansicht nach seien Gleichheits- und Gerechtigkeitsfragen betroffen: „Warum sind eigentlich die Gaststätten zu? Und die Shoppingmalls und die Autohäuser und die Gotteshäuser – und was ich nicht alles aufzählen könnte, sind alle offen?“
Auf Nachfrage erfuhr der „RBB“ am Freitag, dass bis zu diesem Zeitpunkt vier Eilanträge eingegangen waren. 19 weitere seien angekündigt worden.
Viele Anfragen, viel Unsicherheit wie es weitergeht
Härting hat in diesen Tagen sehr viel zu tun. Neben den aktuellen Verfahren warten mehrere Hundert Anfragen von Gaststätten, Fitnessstudios und anderen Freizeiteinrichtungen in seiner Kanzlei. Sie alle wünschen sich Hilfe und Rat im Umgang mit den strengen Corona-Maßnahmen. Die Stimmung habe sich verändert, weiß Härting zu berichten. Unsicherheit und Ungewissheit zeigen sich bei seinen Mandanten.
„Die gehen jetzt in den November, müssen schließen, wissen aber nicht, ob sie im Dezember wieder öffnen können. Und das ist neben der wirtschaftlichen auch eine gewaltige psychische Belastung für die Betroffenen.“
Auch wenn die von der Politik versprochenen Hilfsprogramme im Prinzip nicht schlecht seien, machten sich viele seiner Mandanten Sorgen, was sie am Ende tatsächlich an Entschädigung in Euro und Cent erhalten würden.
Jedes fünfte Gastro-Unternehmen insolvenzgefährdet
Bereits in der ersten Corona-Phase wurde die Gastro-Branche besonders hart getroffen. Es gab eine vollständige Schließung im Frühjahr und eine Öffnung im Sommer mit strengen Auflagen.
Einer der „DPA“ vorliegenden Analyse der Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel zufolge waren bis Ende Oktober mehr als 8.300 Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés in Deutschland insolvenzgefährdet – 14,5 Prozent der untersuchten Betriebe. Crif Bürgel geht davon aus, dass im 1. Quartal 2021 bereits jedes fünfte Gastro-Unternehmen insolvenzgefährdet sein könnte. Inwieweit die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung das verhindern können bleibt abzuwarten. (sm)
Mit Material von Reuters
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