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Livestream: Bundestagsdebatte über Organspende – Widerspruchslösung abgelehnt

Am 16. Januar berät der Bundestag über eine Vielzahl von Themen. Wir starten den Livestream um neun Uhr.

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Im deutschen Bundestag (8. November 2019).

Foto: JORG CARSTENSEN/dpa/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 4 Min.

UPDATE:
Die doppelte Widerspruchslösung ist vom Tisch. Von den anwesenden 674 Abgeordneten stimmten 292 dafür, 379 dagegen und drei Abgeordnete enthielten sich.
Der Antrag der Grünen zur Förderung der Registrierung und Stärkung der Entscheidungsbereitschaft wurde angenommen.
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Der Bundestag hat die Tagesordnung für die heutige Sitzung geändert. So wird die Debatte zur Kassenbonpflicht auf den Freitag verlegt.

Organspende

Ab neun Uhr berät der Bundestag abschließend über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt und fraktionsoffen im Plenum abgestimmt werden sollen (19/11096, 19/11087).
Laut Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz soll jeder, der nicht ausdrücklich seinen Widerspruch zur Organ- oder Gewebespende oder einem diesen entgegenstehenden Willen erklärt hat, zukünftig als Spender gelten. Den nächsten Angehörigen, beispielsweise Eltern, steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu, wenn ihre minderjährigen Kinder eine eigene Erklärung abgegeben haben.
Ein Widerspruch gegen die Organ- und Gewebespende kann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs erklärt werde. Die Zustimmung oder der Widerspruch zur Organspende ab 16. Laut Gesetzentwurf sollen alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollenden, durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schriftlich über die gesetzliche Regelung aufgeklärt werden. Diese Information ist innerhalb von sechs Monaten zweimal zu wiederholen. Die entsprechenden Daten sollen der BZgA von den Meldebehörden zur Verfügung gestellt werden.

Förderung der Registrierung und Stärkung der Entscheidungsbereitschaft

Die Grünen hingegen verfolgen mit ihrem Gesetzesentwurf, „eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern“.
Bürger sollen in die Lage versetzt werden, beispielsweise im Meldeamt ihre Entscheidung zur Organspende abzugeben. Ein bundesweites Online-Register soll beim Deutschen Amt für Medizinische Information und Dokumentation eingerichtet werden. Zudem sollen Hausärzte alles zwei Jahre ihre Patienten über Organspende beraten und sie dazu „ermutigen“, sich im Register eintragen zu lassen.

Vertrauenslösung Organspende

Zur Abstimmung steht darüber hinaus ein Antrag der AfD-Fraktion (19/11124). Die Partei fordert eine ehrliche Aufklärung der Bevölkerung zu grundlegenden Fragen des Sterbeprozesses, der Todesfeststellung und den erforderlichen medizinischen Verfahrensabläufen. Darüber hinaus soll nach dem Willen der Partei das Alter für die Abgabe einer Willenserklärung zur Organspende erst ab dem 18. Lebensjahr erfolgen können. Zudem müsse die „Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders gemäß § 6 TPG in der Phase des Sterbens bei Einleitung von organprotektiven Maßnahmen“ gewahr bleiben.
Der Ausschuss für Gesundheit hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/16214). Empfohlen wird darin, über die Gesetzentwürfe in geänderter Fassung sowie den Antrag im Plenum einen Beschluss zu fassen. Für die Debatte stehen zwei Stunden zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, dass das neue Gesetz ab Oktober 2022 in Kraft tritt. In diesem Zuge sollen umfangreiche Kampagnen über die Änderungen zur Organspende informieren.

Abstimmungsergebnisse schwer abschätzbar

Abstimmen sollen die Abgeordneten im Bundestag ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben. Vorgesehen ist nach dpa-Informationen, dass als erstes über den Gesetzentwurf der Gruppe um Spahn entschieden werden soll, der die weitestgehende Veränderung bedeuten würde. Bekommt er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wäre die Widerspruchslösung beschlossen. Ansonsten soll dann als nächstes über den Entwurf der Gruppe um Baerbock abgestimmt werden.
Die Mehrheitsverhältnisse sind schwer einzuschätzen. Bei einer ersten offenen Debatte waren breite Vorbehalte gegen eine Widerspruchslösung deutlich geworden. Als im Sommer 2019 die Gesetzentwürfe eingebracht wurden, hatte die Gruppe um Spahn vorab 222 Unterstützer, darunter Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Entwurf der Baerbock-Gruppe hatte 191 Unterschriften. Insgesamt gibt es aber 709 Abgeordnete. (dpa/sua)

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