Letzte Hürde: Neue E-Patientenakten im Bundesrat
Millionen Patienten sollen wichtige Gesundheitsdaten bald standardmäßig in einer elektronischen Akte parat haben. Das sieht ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz vor, mit dem sich heute abschließend der Bundesrat befasst.
Nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer, man lehnt es für sich ab. Vorankommen soll auch die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten. Das Gesetz regelt zudem den Einsatz elektronischer Rezepte.
Eine Aufholjagd im digitalen Gesundheitswesen
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte dpa, die Gesetzespläne stellten die Weichen dafür, dass digitale Lösungen wirklich bei den Menschen ankommen und ihnen auch einen spürbaren Nutzen bieten. Jetzt brauche es eine schnelle Umsetzung. „Die elektronische Patientenakte wird nur ein Erfolg und selbstverständlich zum Arztbesuch dazugehören, wenn alle wichtigen Daten dort abgelegt werden“, sagte Baas.
Lauterbach hat deutlich gemacht, dass es um eine Aufholjagd geht, damit Deutschland nach vielen Verzögerungen Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen findet. Der Kernpunkt ist, bisher verstreute Daten aus früheren Behandlungen zusammenzuführen.
Das soll Ärzten bessere Behandlungen ermöglichen und Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. Patienten sollen so auch selbst einen leichten Einblick bekommen, welche Daten zu ihnen in den Akten sind.
E-Patientenakte für alle
Für elektronische Patientenakten (ePA) soll ein Durchbruch her – als ein persönlicher Datenspeicher, der einen ein Leben lang begleitet. Als wählbares Angebot wurden E-Akten schon 2021 eingeführt, bisher hat aber nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten überhaupt eine.
Erklärtes Ziel sind 80 Prozent bis 2025, und die Regierung schwenkt dafür auf das Prinzip „Opt-out“ um: Die Kassen sollen breit informieren und bis zum 15. Januar 2025 für alle automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Private Krankenversicherungen können demnach auch E-Akten anbieten.
Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Was Ärzte einstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei Kassenwechsel kann man die Daten mitnehmen.
Ohne Smartphone soll man die ePA laut Ministerium in ausgewählten Apotheken einsehen können. Ombudsstellen der Kassen sollen Versicherte unterstützen, die die ePA nicht per App verwalten.
Auch Kinder und Jugendliche sollen eine E-Akte bekommen. Einen möglichen Widerspruch erklären würden dann die gesetzlichen Vertreter – also in der Regel die Eltern, die die Akte ihrer Kinder zunächst auch verwalten. Spätestens mit 15 Jahren sollten Minderjährige die ePA dann selbstständig nutzen können, erläuterte das Ministerium grundsätzlich.
E-Rezepte auf breiter Front
Schon seit 1. Januar müssen alle Praxen Rezepte standardmäßig digital ausstellen, die auf mehreren Wegen einzulösen sind. Das Gesetz legt dies nun noch einmal ausdrücklich fest. Eigentlich bestand die Pflicht schon ab Anfang 2022, ein Start auf breiter Front verzögerte sich aber auch wegen Technikproblemen.
Inzwischen gibt es einen einfacheren Einlöseweg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte in ein Lesegerät steckt. Anstelle der rosa Zettel können auch eine spezielle App oder ein ausgedruckter QR-Code genutzt werden.
Die E-Rezepte kommen angesichts der verpflichtenden Vorgaben schon stärker in Fahrt. Seit Jahresbeginn wurden knapp 36 Millionen E-Rezepte eingelöst, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik auf dpa-Anfrage mitteilte. Im Dezember waren es noch 8,8 Millionen.
Etwas Druck zum Umstellen ist gesetzlich vorgesehen: Machen Praxen nicht mit, können ihnen pauschale Kürzungen bei der Vergütung um ein Prozent drohen.
Mehr Datenforschung
Vorankommen soll die Forschung auf der Basis von Gesundheitsdaten. Dafür soll ein weiteres Gesetz ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen.
Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten in E-Akten ist wieder ein „Opt-out“ geplant: Sie sollen zunächst eine Einstellung für „Datenspenden“ bekommen, die man aber ablehnen kann.
Ausgebaut werden sollen Angebote der Telemedizin wie Videosprechstunden – das kann auch in ländlichen Regionen Lücken schließen. Dafür sollen Regelungen wegfallen, die den Praxen bisher nur für ein begrenztes Angebot eine Vergütung durch die Kassen sicherten. Ausgeweitet werden soll das Angebot bestimmter Gesundheits-Apps, die Patienten auf Rezept bekommen können. (dpa/red)
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