Letzte Generation: Klima-Extremisten mit „klarer Rollenverteilung und Struktur“
Die Wohnungsdurchsuchungen in mehreren Bundesländern gegen mutmaßliche Angehörige der Vereinigung „Letzte Generation“ hatten offenbar eine neue Eskalation ihrer Aktivitäten zum Anlass. Die von Kritikern als sektenartig und extremistisch betrachtete Gruppe selbsternannter Klimaschutz-Aktivisten soll versucht haben, Sabotage an einer Pipeline zu begehen. Dies berichtet unter anderem die „Welt“.
Sabotage an Raffinerie als Anlass für Ermittlungen
Der Staatsanwaltschaft Neuruppin zufolge, die wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB ermittelt, soll die PCK-Raffinerie in Schwedt ins Visier geraten sein. Bereits seit Frühjahr soll es mehrere Versuche gegeben haben, den Ölfluss zu unterbrechen.
Zwar hatte die mittlerweile unter Treuhand stehende Einrichtung den sogenannten Aktivisten einen Dialog angeboten haben. Die „Letzte Generation“ hatte jedoch weiterhin versucht, den Betrieb einer Pumpstation zu stören – woraufhin PCK die Gespräche abbrach.
Am Dienstag durchsuchte die Polizei elf Wohnungen, die zehn Beschuldigten zuzuordnen waren. Nur ein Verdächtiger war an seiner Adresse anzutreffen. Die Ermittler beschlagnahmten Laptops, Handys, Briefe und Plakate. Insgesamt ermitteln die Behörden den Angaben von Oberstaatsanwalt Cyrill Klement zufolge gegen 34 Beschuldigte in acht Bundesländern. Durchsuchungen fanden der „Welt“ zufolge in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg statt.
Staatsanwaltschaft: „Letzte Generation“ erfüllt mehrere Elemente nach §129 StGB
Klement erklärt, der hinreichende Tatverdacht auf Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ergebe sich zum einen aus der wiederholten Verabredung der Beschuldigten zu Straftaten. Zudem lägen, wie der Beamte am Mittwoch erklärte, Hinweise auf einen Zusammenschluss vor, der auf längere Dauer angelegt sei.
Darüber hinaus sei von einer klaren Rollenverteilung und Struktur unter den Mitgliedern auszugehen. Es bestehe daher der Verdacht, dass der Zweck der Gruppierung „zumindest auch auf die Begehung von Straftaten hinreichenden Gewichts ausgerichtet ist“.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte jüngst noch erklärt, keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein Vorgehen nach §129 StGB zu erkennen. Wenig später hatte die Innenministerkonferenz vereinbart, ein bundesweites Lagebild zu erstellen. Die nunmehrigen Ermittlungen schaffen neue Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden. Unter Umständen gibt es nun Grundlagen für Observationen, Telefonüberwachungen oder das Verwanzen von Räumen.
Wahrscheinlichkeit einer Anklage bleibt gering
Ob am Ende eine Anklage stehen wird, ist fraglich. Bundesweit führen bis dato nur fünf Prozent aller Ermittlungen zu einer solchen. Die Klima-Extremisten sehen sich selbst als Opfer und beklagen, dass ihr „demokratischer Widerstand“ auf diese Weise „kriminalisiert“ werde.
„Letzte Generation“-Sprecherin Aimée van Baalen sieht nicht ihre Vereinigung, sondern die Bundesregierung als Gesetzesbrecher, weil diese „noch immer nicht das Pariser Abkommen einhält“. Als internationales Abkommen hat dieses keine unmittelbare Rechtswirkung auf die Unterzeichnerstaaten. Es obliegt diesen, deren Inhalte in nationales Recht umzusetzen.
Ein Vorgehen nach §129 StGB könnte jedoch auch daran scheitern, dass Gerichte zugunsten von „Letzte Generation“ von Absatz 3 Ziffer 1 der Bestimmung ausgehen. Demnach wäre keine kriminelle Vereinigung anzunehmen, wenn die Begehung von Straftaten „nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung“ sei.
Nötigung und Freiheitsberaubung als Dienst an der Allgemeinheit
Auf diesen Passus werden sich die Klima-Extremisten auch berufen. Aus ihrer Sicht dienen Straftaten von Sabotage über Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung bis hin zur Freiheitsberaubung einem übergeordneten Ziel.
Die Aktivisten vertreten die Ansicht einer unmittelbar drohenden Gefahr durch die „Klimakatastrophe“. Dies begründe demnach einen übergesetzlichen Notstand, der diese Taten rechtfertige. Man müsse deshalb, so die Aussage eines in München präventiv inhaftierten „Letzte Generation“-Angehörigen, „den Alltag der Menschen unterbrechen, weil dieser die Katastrophe herbeiführt“.
Propagandistisch verkauft die Vereinigung ihre gesetzeswidrigen Eingriffe in Freiheit und Eigentum Dritter als Akt der Fürsorge an den Betroffenen. Man habe, so heißt es häufig auf Twitter, „Verständnis“ für den Unmut, den ihre Blockaden etwa bei Autofahrern hervorrufen. Aber schließlich handele man als „Letzte Generation, der das noch möglich ist“, auch in deren Interesse.
Geldbußen beeindrucken „Letzte Generation“ wenig
In jüngster Zeit versuchen staatliche Stellen, der Willkür der selbsternannten Klima-Aktivisten Grenzen zu setzen. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nach einer Klebeaktion an der Sixtinischen Madonna wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung.
Mehrere Polizeibehörden schränken die Versammlungsfreiheit ein – insbesondere, um spontane Blockaden zu unterbinden. Die Versammlungsbehörde in Berlin droht Zwangsgelder gegen notorische Klebeaktivisten an. Einige stellen die Kosten für Polizeieinsätze in Rechnung. Die Stadt München erließ gegen unangemeldete Klebeproteste eine Allgemeinverfügung.
Inwieweit Geldbußen die „Letzte Generation“ abschrecken, bleibt fraglich. Die sendungsbewussten und hoch ideologisierten Überzeugungstäter kommen regelmäßig nicht nur selbst aus der gesellschaftlichen Oberschicht. Sie können auch auf die Unterstützung reicher Spender zählen. Eine von ihnen ist die US-Milliardenerbin Aileen Getty, die erst kürzlich eine Million US-Dollar für Aktivitäten radikaler „Klimaschützer“ in Europa zur Verfügung gestellt hatte.
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