Lebensmittelhandel gegen Vorschläge der Grünen zur Preisregulierung – Verteuerung wäre die Folge
Die unter dem Schlagwort "Dumpingverbot" gemachten Vorschläge der Grünen zur Preisregulierung bei Nahrungsmitteln werden vom Handelsverband HDE abgelehnt. Ein Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bestehe sowieso. Juristen wiesen auch auf erhöhten bürokratischen Aufwand hin, der dadurch entstehe.

Supermarkt in Straubing. (Symbolbild)
Foto: Armin Weigel/dpa/dpa
Der Handelsverband Deutschland (HDE) wendet sich gegen einen Vorstoß der Grünen, ein Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Niveau der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise einzuführen. „In der Marktwirtschaft bilden sich Preise als Ergebnis von Angebot und Nachfrage – und das ist auch gut so“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der „Welt“ (Samstagausgabe). Für seine Auffassung führte der Chef des Handelsverbands soziale Gründe an: „Staatliche Eingriffe und Vorgaben führen am Ende nur zu unnötig hohen Verbraucherpreisen und treffen damit vor allem Menschen, die finanziell schlechter dastehen.“
Die Grünen-Abgeordnete Katharina Dröge und andere fordern in einem kürzlich eingebrachten Antrag an den Bundestag neben der Ergänzung des Wettbewerbsrechts durch das Verbot auch, Erzeugerzusammenschlüsse leichter zu ermöglichen. Außerdem soll die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette, die so genannte UTP-Richtlinie, möglichst schnell in deutsches Recht überführt werden.
Genth verwies in der „Welt“ auf das ohnehin bereits bestehende und 2017 nochmals verschärfte Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis. Fachjuristen sehen den Vorschlag der Grünen skeptisch, weil er kaum praktikabel sei. „Ich habe Zweifel, dass ein Verbot faktisch etwas an den Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft ändert. Es wäre ohne wirksame Durchsetzung das Papier nicht wert, auf dem es steht“, sagte der Anwalt Kim Künstner von der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff der „Welt“. Die Bauern müssten beispielsweise ihre Kalkulation offenlegen. Eine weitere Frage sei, welche Behörde diese Kosten prüfen solle. (dts)
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