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Vorsicht: Neue gentechnische Verfahren gelten laut veralteter EU-Richtlinie nicht als Gentechnik

Das "Ohne Gentechnik"-Siegel vieler Lebensmittelkonzerne ist mittlerweile zum wichtigen Qualitätsstandard geworden. Unternehmen wie Rewe, Edeka und Lidl fürchten, dass die unregulierte Zulassung von Produkten neuer Gentechnik ihr "Ohne Gentechnik"-Siegel verwässert.

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Foto: FRANK PERRY/AFP/Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Deutsche und österreichische Lebensmittelkonzerne fordern die EU-Kommission auf, eine Kennzeichnungspflicht für neue gentechnisch veränderte Produkte einzuführen. In einem offenen Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis schrieben sie am Dienstag, dass es eine Lücke im EU-Recht gebe. Diese würden die unterzeichnenden Unternehmen wie Rewe, Edeka und Lidl durch ein eigenes „Ohne Gentechnik“-Label füllen, das durch neue Gentechnik-Verfahren aber verwässert werden könnte.
Laut EU-Richtlinie müssen nur gentechnisch veränderte Futterstoffe eine Kennzeichnung tragen, nicht aber die daraus erzeugten Lebensmittel. Die Lebensmittelunternehmen schreiben nun, sie würden deswegen beträchtlichen Aufwand betreiben, um bei den mit ihrem Label ausgezeichneten Produkten zu garantieren, dass tatsächlich keine gentechnisch veränderten Pflanzen oder Tiere verarbeitet wurden. Ihr „Ohne Gentechnik“-Siegel sei mittlerweile ein wichtiger Qualitätsstandard – und der Markt werde weiter stark wachsen.
Neue Verfahren wie CRISPR/Cas, Zinkfinger-Nukleasen, TALEN, oder Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese sind in der geltenden EU-Richtlinie nicht als Gentechnik eingestuft und müssen deshalb auch nicht gekennzeichnet werden. Dabei handelt sich um Techniken, um das Erbgut von Pflanzen und Tieren zu verändern. Diese Techniken sind neuer als die aus dem Jahr 2001 stammende EU-Richtlinie und deshalb dort nicht reguliert.
Die Unternehmen fordern nun, dass Produkte, die mittels dieser Verfahren hergestellt wurden, einer fundierten Risikobewertung unterzogen werden. Erst danach sollen sie für den europäischen Markt zugelassen werden. Außerdem wollen die Unternehmen, dass diese Produkte vollständig vom Produzenten bis zum Laden zurückverfolgbar und gekennzeichnet sein müssen.
„Auch in Zukunft muss ‚Gentechnik‘ draufstehen, wo Gentechnik drin ist“, erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner zur Forderung der Lebensmittelkonzerne. Der Appell der Einzelhändler zeige „eindrucksvoll, dass das auch von enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist“. Eine unregulierte Zulassung von Produkten neuer Gentechnik würde Bauern, Verarbeiter und Handel gefährden, die auf gentechnikfreie Produktion setzen.
Am 25. Juli entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob mit den neuen Verfahren veränderte Produkte unter die Richtlinie fallen oder nicht. Dann müssten die Hersteller ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Natur nachweisen.
Der Generalanwalt hat sich aber bereits dafür ausgesprochen, die Verfahren nicht pauschal als Gentechnik einzustufen, sondern es vom Ergebnis abhängig zu machen: Produkte fielen nur dann unter die Richtlinie, wenn sie nicht auch durch natürliche Züchtung hätten entstehen können. In der Regel folgt der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts. (afp)

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