Lauterbach weiß nicht, ob die Masken geschützt haben
„Wir schützen mit der FFP2-Maske im Fernverkehr in der Bahn, im Fernverkehr in Bussen diejenigen, die dort lange Strecken fahren. Wir schützen in den Krankenhäusern, in den Kliniken, in den Praxen, in den Pflegeeinrichtungen über den verschärften Schutz mit der FFP2-Maske deutlich besser als in der Vergangenheit und werden somit in diesen Bereichen, wo wir sonst viele gefährliche Infektionen erwarten müssten, die Zahl der Infektionen deutlich senken. (…). Ich höre das oft: Jetzt haben wir hier leichtere Varianten, und trotzdem wird die Maskenpflicht verschärft. Macht das Sinn, jetzt von der OP-Maske zur FFP2-Maske überzugehen? Eine harmlosere Variante und trotzdem eine wirksamere Maske? Ja, und zwar deshalb, weil die weniger gefährliche Variante deutlich ansteckender ist. Das ist wissenschaftlich gesichert. Wir müssen das so bewerten: Wenn wir Masken tragen, müssen sie auch wirken“, betonte Karl Lauterbach noch kurz vor Herbstbeginn vergangenen Jahres in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag.
„Mildestes Mittel der Pandemie“ ohne Wirkung?
Die leichtere Variante des Coronavirus, von der der SPD-Politiker sprach, trug die Bezeichnung BA.5. Seine schlichte Schlussfolgerung zum Mundschutz erstaunt: „Wenn wir Masken tragen, müssen sie wirken“, sagte er vor seinen Bundestagskollegen. Nun rudert er nur wenige Monate später auch bei diesem Thema kräftig zurück. Denn die Maskenpflicht, von der Bundesregierung als das „mildeste Mittel“ in der Pandemie bezeichnet, hat möglicherweise nichts bewirkt. Jedenfalls kann das Bundesgesundheitsministerium darauf keine Antwort geben, weil sie es nicht weiß, schreibt die „Bild“.
Die Frage nach der Wirksamkeit hatte FDP-Vize Wolfgang Kubicki an Lauterbachs Ministerium gestellt. Insgesamt lasse sich die Effektivität von einzelnen Maßnahmen (zum Beispiel Maskengebote) nicht isoliert überprüfen. Dies funktioniere nur im Zusammenwirken mit den zum Zeitpunkt der jeweiligen Untersuchung getroffenen anderen Maßnahmen, bekam er zur Antwort.
Kubicki: RKI hat gesetzlichen Auftrag nicht erledigt
Kubickis Fazit: „Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums legt in erschreckender Offenheit dar, dass das Robert-Koch-Institut seinen gesetzlichen Auftrag nicht erledigt hat.“ Das RKI sei verpflichtet, jede einzelne Maßnahme nach Evidenz und Wirksamkeit (Verhältnismäßigkeit) zu überprüfen. Dass das Gesundheitsministerium nun behaupte, dass es nicht möglich sei, die Wirksamkeit der Maskenregeln unabhängig von anderen Maßnahmen zu prüfen, nennt Kubicki „falsch“. Es sei „der Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen“. Nach der Logik des Gesundheitsministeriums gebe es bei den Corona-Maßnahmen demnach entweder „alle an“ oder „alle aus“.
Früher schon Zweifel an der Maskenpflicht
Dabei gab es in der Vergangenheit durchaus Zweifel am Nutzen einer Maskenpflicht. Die Ampelregierung schaffte im April 2022 den Tragezwang an Schulen, Geschäften, Supermärkten, Arbeitsplätzen und Freizeiteinrichtungen ab. Die Länder durften sie verlängern, doch machten nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern davon Gebrauch. Einen „signifikanten Einfluss“ auf Krankheitslast und Infektionsgeschehen gab es nicht nachweislich.
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