Lambrecht: Vorerst keine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
Eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist laut Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) in dieser Legislaturperiode gescheitert. Sie sei „zutiefst enttäuscht“, dass dieses Vorhaben vorerst nicht umgesetzt werde, erklärte Lambrecht nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Fraktionen am Montagabend. Union und der Opposition habe „der Wille zur Einigung“ gefehlt.
Kinder seien „besonders schutzbedürftig“, erklärte die SPD-Politikerin. Dies habe die Corona-Pandemie „noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt“.
Es habe die „historische Chance“ gegeben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Ich bedaure bedauere zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat.“ Die Gelegenheit dazu werde „so schnell nicht wiederkommen“.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen. Diskussionen gab es in den Gesprächen darüber, ob durch die Aufnahme ins Grundgesetz die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte, was zuletzt insbesondere die Union umtrieb. Teile der Opposition wollten die Grundgesetzänderung auch mit einem umfassenderen Diskriminierungsverbot verbinden.
Die Regierung hatte dann Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf den Weg gebracht. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, weshalb die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Unterstützung wichtiger Teile der Opposition benötigen. (afp/dpa)
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