Lambrecht nun doch für Gesetzesverschärfungen bei Kindesmissbrauch – Ministerium soll „schnellstmöglich eine entsprechende Regelung vorlegen“

Nachdem sie zunächst Gesetzesverschärfungen ablehnte, plädiert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nun doch für Verschärfungen der Gesetze gegen Kindesmissbrauch. Diese will sie nun schnell auf den Weg bringen. „Ich habe mein Haus angewiesen, schnellstmöglich eine entsprechende Regelung vorzulegen“, sagte die SPD-Politikerin im ZDF-„heute journal“.
Epoch Times12. Juni 2020

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plädiert für Verschärfungen der Gesetze gegen Kindesmissbrauch in Teilbereichen. Sie wolle härtere Strafen für die Fälle, die „nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergehen“, sagte sie am Donnerstag den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschlands“. Aus der Union wurden Forderungen nach noch weitgehenderen Verschärfungen laut.

Lambrecht: Sexuelle Berührung von Kindern soll als Verbrechen gelten

Lambrecht sprach von „Berührungen von Kindern in sexueller Weise“. Im Gesetz müsse „ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt“. Damit würde die Mindeststrafe von bislang sechs Monaten auf ein Jahr angehoben.

Dasselbe forderte die Ministerin auch für die gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornografie. „Ich will, dass Täter, die mit Kinderpornografie auf widerlichste Weise Geld verdienen oder kriminelle Tauschringe betreiben, härter bestraft werden.“ Es sei ein abscheuliches Verbrechen, mit dem Missbrauch von Kindern Geld zu machen. Die Höchststrafe dafür liegt bei zehn Jahren.

Nötig sei darüber hinaus ein Gesamtkonzept. Hierzu gehörten die Stärkung der Präventionsarbeit und die bestmögliche Ausstattung von Jugendämtern, Polizei und Justiz. Deshalb wolle sie alle Akteure aus diesen Bereichen an einen Tisch bringen.

Reul will Verbreiten von Kinderpornografie als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen einstufen lassen

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) drängte im RND darauf, das Herstellen und Verbreiten von Kinderpornografie generell als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen einzustufen. „Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord“, sagte er. Damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht physisch, aber psychisch. Dieser Forderung schloss sich Lambrecht aber nicht an.

Zuvor hatte sich Lambrecht ablehnend zu Gesetzesverschärfungen geäußert. In der „Passauer Neuen Presse“ vom Donnerstag hatte sie die Union vor „parteipolitischen Profilierungsversuchen“ gewarnt. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte nach dem jüngsten Fall schweren Missbrauchs gefordert, bei diesen Delikten müssten „drastische Strafen ermöglicht werden“.

Lambrecht: Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe für körperliche Misshandlung

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), bekräftige die Forderung nach einer Erhöhung des Strafrahmens: „Kinderpornografie ist eines der widerlichsten Verbrechen, das man sich vorstellen kann.“ Die Union dränge seit Jahren auf eine Erhöhung des Strafrahmens und darauf, den Ermittlern bessere Instrumente im Kampf gegen Kinderpornografie an die Hand zu geben.

Lambrecht wies darauf hin, dass bei Fällen wie dem von Münster schon jetzt „die höchsten Strafen gelten, die das deutsche Recht kennt“. Wer Kinder körperlich schwer misshandelt, werde mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Außerdem könne bereits bei Ersttätern Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Wiese: Präventionsarbeit verstärken, „damit es gar nicht erst zu solchen Taten kommt

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagsausgabe): „Einer Verschärfung des Strafrechts, die sinnvoll ist, stehen wir nicht im Wege. Aber das muss in ein Gesamtkonzept passen.“ Es müsse auch die Präventionsarbeit gestärkt werden, „damit es gar nicht erst zu solchen Taten kommt“. (afp



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