Kubicki: Will man keinen Normalzustand, sondern einen langanhaltenden Notstand?
Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP, äußerte sich am Mittwoch auf Facebook zu den immer noch andauernden Corona-Maßnahmen, die er als „massive Grundrechtseinschränkungen“ bezeichnet. Seit Oktober 2017 ist der Jurist außerdem Bundestagsvizepräsident.
Kubicki fragt sich auf der Social-Media-Plattform, was eigentlich die Ziele der Regierung in der Corona-Pandemie seien. Derzeit erwecke die Politik der Bundesregierung den Eindruck, als wolle sie gar „keinen Normalzustand, sondern einen langanhaltenden Notstand“, so Kubicki.
„Keine rechtliche Basis mehr“
Der FDP-Politiker geht davon aus, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle in Deutschland in der nächsten Woche zu erwarten ist. Er bezeichnet es in diesem Zusammenhang als ein „Muss“, die Maßnahmen zurückzunehmen. Zudem bezweifelt er die rechtliche Grundlage für die Maßnahmen.
Eine verfassungsrechtlich tragfähige Basis für Grundrechtseinschränkungen gibt es spätestens jetzt nicht mehr“, stellt der Bundestagsvizepräsident fest.
Ist ein Notstand noch vorhanden?
Doch wie definiert sich der pandemische Notstand überhaupt? Die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat, wurde zum 25. November vergangenen Jahres aufgehoben. Die weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen sind bis zum 19. März 2022 befristet und könnten, sofern nötig, einmalig durch einen Beschluss des Bundestages um weitere drei Monate verlängert werden.
Lange Zeit sprach die Politik davon, die Maßnahmen sollten die Kliniken vor einer Überlastung bewahren. Doch bisher blieb diese befürchtete Überlastung glücklicherweise aus. Sogar bei der aktuell sehr hohen 7-Tage-Inzidenz von 1472,2 rechnen die Kliniken derzeit nicht mehr mit einer Überlastung. Mehrere Bundesländer bereiten momentan die ersten Lockerungen in der Pandemiebekämpfung vor. (mf)
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