Allgemeine Corona-Impfpflicht
Kubicki: „Ungeimpft sein“ ist kein Verbrechen

FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki.
Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki lehnt eine allgemeine Corona-Impfpflicht weiter ab. Eine solche Maßnahme sei ein „tiefer Grundrechtseingriff“, der zudem die vierte Infektionswelle nicht brechen könne, schrieb Kubicki in einem Gastbeitrag für die „Fuldaer Zeitung“ (Samstagsausgabe).
Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern vom Donnerstag gebe es überdies „bereits eine faktische Impfpflicht für all jene, die lediglich am öffentlichen Leben teilnehmen wollen“.
Er respektiere „ausdrücklich“, dass sich einige seiner Fraktionskollegen inzwischen für eine Impfpflicht aussprächen, schrieb Kubicki. Damit bezog er sich unter anderem auf Parteichef Christian Lindner, der zuletzt angekündigt hatte, voraussichtlich für die Impfpflicht zu stimmen, und diese als „verhältnismäßig“ bezeichnet hatte.
Dieser Einschätzung widersprach Kubicki: Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz könnten „gesunde Ungeimpfte“ Kinos, Gaststätten und den „gesamten Einzelhandel“ nicht mehr besuchen, kritisierte er. „Es gilt dort flächendeckend 2G, völlig unabhängig davon, ob die Wocheninzidenz bei 1000 oder bei Null liegt.“
„Ungeimpft sein“ sei in Deutschland weder ein „Verbrechen“ noch eine Ordnungswidrigkeit, betonte Kubicki. Aus seiner Sicht entstünden durch die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse deshalb „beachtenswerte verfassungsrechtliche Fragen“.
Kubicki warb dafür, die Impfquote „nicht durch staatliche Ausgrenzung und Zwang, sondern durch Überzeugung zu erhöhen“. Bremen habe dies vorgemacht und mit einer klaren zielgruppengerechten Ansprache eine hohe Quote erreicht. „Hieran sollten sich vor allem Bayern und Sachsen messen.“
Bremens Bürgermeister: Ausnahmen von Impfpflicht berücksichtigen
Unterdessen hat Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) vor zu hohen Erwartungen an eine allgemeine Impfpflicht gewarnt. Es gebe sehr viele Gründe, warum Menschen von einer solchen Impfpflicht ausgenommen werden könnten, sagte der Bremer Regierungschef dem Nachrichtensender „Welt“. Wenn es medizinisch kontraindiziert sei, dann dürfe es keine Impfpflicht geben.
„Man muss aber auch gucken, ob es noch weitere Gründe gibt. Es gibt in anderen Ländern Gründe religiöser Überzeugung, die dann als Ausnahmegrund – als Gewissensgrund, sozusagen, – anerkannt sind. Man muss auch gucken, wie es bei psychischen Angststörungen wäre vorm Impfen. Also: Man muss es alles sehr genau diskutieren und kann nicht so tun, als wenn alle Probleme mit einer allgemeinen Impfpflicht gelöst sind.“ (afp/dts/dl)
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