Kölner Verwaltungsgericht: Flüchtlingsbürgen müssen keine Sozialleistungen zahlen

In zwei Verfahren haben Flüchtlingsbürgen den Prozess gegen die Stadt Bonn gewonnen. Wie das Verwaltungsgericht Köln urteilte, müssen die Flüchtlingshelfer, die von der Stadt geforderte Sozialleistungen nicht zahlen.
Epoch Times10. Oktober 2018

Bonner Flüchtlingsbürgen müssen keine Sozialleistungen an das Jobcenter oder die Sozialämter zurückzahlen, berichtet „General-Anzeiger Bonn“. Das Kölner Verwaltungsgericht habe in zwei Fällen gegen die Stadt Bonn entschieden.

In den beiden Verfahren klagten Bonner Bürger gegen die Stadt, nachdem Behörden ihnen Erstattungsbescheide in Höhe von 6000 und 22 000 Euro zukommen lassen haben. Die Kläger sollten Unterhaltszahlungen für Flüchtlinge leisten, für die sie zwischen 2014 und 2015 die Bürgschaft übernommen hatten.

Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidungen damit, dass das Ausländeramt als zuständige Behörde die Zahlungsfähigkeit der Bürgen nur unzureichend geprüft habe.

Auch kritisierten die Richter die mangelhafte Aufklärung durch die Behörden vor Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung in ihren Urteilen. Derzeit stünden noch Urteile zu rund 50 ähnlich gelagerten Klagen aus – die meisten beträfen die Stadt Bonn.

In den Jahren 2014 und 2015 übernahmen einige deutsche Bürger die Bürgschaft für Flüchtlinge und damit vorübergehend auch die Unterhaltszahlungen, um den Menschen eine legale Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Das ganze ging von einer politischen Initiative der Länder – bis auf Bayern – aus.

Damals rechneten die Bürgen allerdings damit, dass die Haftung mit der offiziellen Asylanerkennung erlischt. Selbst die NRW-Landesregierung war von einer Befristung bis zur Anerkennung ausgegangen, nur die Bundesregierung sah das anders.

Erst mit dem Erlass des neuen Integrationsgesetzes 2016 wurde geregelt, dass Bürgen für fünf Jahre haften, in Alt-Fällen für drei Jahre. Diese Regelung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2017 bestätigt.

Monika Bühler, vom Beueler Unterstützerkreis für syrische Flüchtlinge, begrüßte die richterliche Entscheidung. „Wir hoffen, dass die noch ausstehenden Urteile ebenso ausfallen“, sagte sie gegenüber dem „General-Anzeiger“.

Der Bonner Rechtsanwalt Lothar Mahlberg, Vertreter von 20 Bonner Klägern sieht im Urteil „einen ersten Schritt der Genugtuung“. Seine Mandanten hätten nicht gewusst, dass ihre Zahlungspflicht über die Anerkennung des Flüchtlingsstatus hinausgehe. Das  sei von der Stadt in Gesprächen nie so kommuniziert worden, so Mahlberg. Die Stadt Bonn kann nun eine Zulassung auf Berufung gegen das Urteil beantragen. (nh)



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