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„Showpolitik“ der Ampel

Knapp 16.000 Jobverweigerern wurde Bürgergeld gekürzt

Wer Angebote für Arbeit oder Ausbildung ablehnt, kann vom Jobcenter mit einer Kürzung des Bürgergelds bestraft werden. Im Jahr 2023 wurde bei vergleichsweise wenigen Beziehern der Regelsatz gekürzt.

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Das Bundeskabinett hat im Januar grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben.

Foto: Jens Kalaene/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten oder der Nicht-Fortführung einer Arbeit haben die Jobcenter im Jahr 2023 einem Bericht zufolge knapp 16.000 Bürgergeldempfängern den Regelsatz gekürzt. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Bei den 15.777 Fällen seien auch Menschen dabei, die eine Ausbildung oder Maßnahme etwa zur Weiterbildung nicht annehmen oder weiterführen wollten. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Demnach wurde der Regelsatz also bei rund 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher gekürzt.
Das Bundeskabinett hatte im Januar grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. „Die Grenzen sind wesentlich enger“, sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die „Showpolitik“ der Ampel. Sie wolle Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen, sagte der Sozialverbandschef dem RND. „Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.“ (dpa)

Kommentare

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Michael Kubertvor einem Jahr

Noch eine kritische Fragen für die dpa: Bei 3.900.000 Leistungsempfängern ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass prozentual auch Menschen in dem Zeitraum versterben. Wie viele von den 15.777 Bescheiden ergingen gegen Personen, die sich im Nachhinein als Verstorben heraus stellten? Dito für Krankenhauseinweisungen, schwere Erkrankungen o.ä. bei denen erst nach Bescheid klar wurde, dass sie die Maßnahmen eh nicht befolgen könnten oder klar wurde, warum sie sich nicht gemeldet haben. (Täglich sterben in Deutschland "normalerweise" rund 3000 Menschen, das wären pro Monat rund 90.000 Personen. Spontan 80 Mio Einwohner vs. 4 Mio=5%, ergibt bezogen auf 90.000 Versterbende pro Monat rund 4.500, die monatlich versterben, also keine ganz unerhebliche Zahl in Relation zu 15.777.) Zweite Frage: Wie viele der 15.777 waren denn rechtlich z.B. durch einen Rechtsanwalt vertreten? Oder geht es hier um Menschen, die schlicht wehrlos waren und von der BA plattgewalzt wurden, um die Statistik zu schönen? Wie viele Strafverfahren wurden gegen die BA eingeleitet, weil rechtsfehlerhafte Bescheide durch Streichen des Essens (!) körperliche Schäden bei den Leistungsempfängern verursachten? Ich finde, wir sollten hier mal das GANZE Bild bekommen, nicht nur die geschönte Heldensaga der BA, der eh niemand irgendwas Erfolgreiches zutraut, die aber eine Historie von menschenverachtenden und zynischen Entscheidungen vor sich her trägt.

Michael Kubertvor einem Jahr

Die dpa ist bei mir zum Synonym für regierungstreues Framing geworden - da fehlt irgendwie immer die Hälfte der Story. So auch hier: Wie viele Widersprüche, Klagen usw. gab es denn bei den 15.777 Bescheiden? Wie viele davon wurden aufgehoben, weil sie rechtsfehlerhaft waren oder befinden sich jetzt noch im Rechtsstreit? Welche Kosten entstanden der BA durch die Rechtsverfolgung - bei den Bürgergeldempfängern zahlt die BA ja auch deren Anwaltskosten. Wie oft hat die BA in der Zeit vor Gericht verloren und/oder musste Bescheide anpassen oder ganz zurücknehmen? Wie viele dieser Maßnahmen erfolgten bei Bürgergeldempfängern, die nicht erreichbar waren (z.B. Ukrainern, die längst nicht mehr in Deutschland sind)? Nur so bei Gelegenheit, falls den "Journalisten" von der dpa mal wieder die erhellenden Fragen ausgehen, ich helfe gerne.

Auch würden mich Interviews mit Betroffenen interessieren, wie die das sehen. Nicht nur einseitige BA-Propaganda. Die 0.4%-Zahl an sich ist ja schon ein Witz, und wenn man die Antworten auf die obigen Fragen einsammelt, bricht vermutlich die gesamte Story in sich zusammen und es wird nur noch peinlich.

"Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt."

Wie jetzt? Nach der "Verschärfung" soll weniger gekürzt werden als vorher? Ist das dann ein Papiertiger?