„Letzte Generation“ für Tod von Radfahrerin nicht strafrechtlich verantwortlich
Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem Unfall mit einem Betonmischer und einem durch Klimaproteste verzögerten Rettungseinsatz hat die Berliner Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verantwortung zweier Aktivisten verneint.
Zwar habe eine Protestaktion, bei der sich zwei Mitglieder der „Letzten Generation“ am 31. Oktober 2022 auf der Stadtautobahn A100 festgeklebt hatten, zum Stau geführt und damit die Ankunft eines Spezialfahrzeugs der Feuerwehr verzögert, das bei der Bergung der 44-Jährigen helfen sollte. Darauf sei es aber angesichts einer „notfallmedizinisch vollkommen korrekten“ Entscheidung der Notärztin vorher nicht angekommen, hieß es.
Laut Staatsanwaltschaft wäre die Radfahrerin angesichts ihrer schweren Verletzungen ohnehin nicht mehr zu retten gewesen. Dies habe die Obduktion ihrer Leiche ergeben.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt. Die Gruppe Letzte Generation wurde heftig für ihre Aktionen kritisiert. Ganz ohne strafrechtliche Folgen bleibt die Aktion am 31. Oktober 2022 auch nicht: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Aktivisten Anklage wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Sie sollen sich deshalb vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. (afp/dpa/red)
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