„Letzte Generation“ für Tod von Radfahrerin nicht strafrechtlich verantwortlich
Der Fall hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt: In einem durch „Klimaaktivisten“ verursachten Stau steckten auch Rettungskräfte fest, die zu einem Unfall mit einer Radfahrerin unterwegs waren, die später starb. Die Berliner Staatsanwaltschaft äußerte sich jetzt zu der Verantwortung der Aktivisten.

Ein Aktivist der Gruppe „Letzte Generation“ klebt seine Hand auf den Boden.
Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
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Und wenn jemand bei einer "AfD-Kundgebung" oder einer "°Querdenkerversammlung" falsch geparkt hätte und nur die "Möglichkeit" einer Behinderung bestanden hätte, hätte diese "Rechtsbeugejustiz" mit "aller Härte" was "gezaubert" um ein Exempel zu statuieren....
[]
Die Tatsache, daß die Frau sowieso gestorben wäre, spielt absolut keine Rolle. Es geht einzig um die Behinderung des Verkehrs. Jemand, der schwer verletzt gewesen wäre und verspätete Hilfe bekommen hätte, wäre eventuell gestorben, darauf kommt es an. Keiner hat des Recht, sich auf eine Straße zu legen, außer Selbstmördern.
Justiz zum Abwinken.
Es hat - erst mal- niemand etwas anderes erwartet.
Die Staatsanwaltschaft hat weisungsgebunden gleich von vornherein entschieden, daß es keines Tötungs-Verfahrens bedarf. Ein Gericht wurde hierzu gar nicht erst bemüht.
Ich hoffe die Angehörigen legen sofort Beschwerde ein.So leicht und durchsichtig sollte man niemanden davonkommen lassen.
Die Möglichkeit eines Klagererzwingungsverfahrens besteht zudem auch noch.
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Und wenn jemand bei einer "AfD-Kundgebung" oder einer "°Querdenkerversammlung" falsch geparkt hätte und nur die "Möglichkeit" einer Behinderung bestanden hätte, hätte diese "Rechtsbeugejustiz" mit "aller Härte" was "gezaubert" um ein Exempel zu statuieren....
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Die Tatsache, daß die Frau sowieso gestorben wäre, spielt absolut keine Rolle. Es geht einzig um die Behinderung des Verkehrs. Jemand, der schwer verletzt gewesen wäre und verspätete Hilfe bekommen hätte, wäre eventuell gestorben, darauf kommt es an. Keiner hat des Recht, sich auf eine Straße zu legen, außer Selbstmördern.
Justiz zum Abwinken.
Es hat - erst mal- niemand etwas anderes erwartet.
Die Staatsanwaltschaft hat weisungsgebunden gleich von vornherein entschieden, daß es keines Tötungs-Verfahrens bedarf. Ein Gericht wurde hierzu gar nicht erst bemüht.
Ich hoffe die Angehörigen legen sofort Beschwerde ein.So leicht und durchsichtig sollte man niemanden davonkommen lassen.
Die Möglichkeit eines Klagererzwingungsverfahrens besteht zudem auch noch.