
Kleine Anfrage: 2020 scheiterten 70 Prozent aller Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Anzahl der abschiebepflichtigen geduldeten Migranten in Mecklenburg-Vorpommern beträgt über 4.000, doch weiterhin scheitern mehr als Zweidrittel aller Rückführungen. Die AfD-Fraktion im Landtag wirft dem Innenministerium Versagen bei der Gesetzesdurchführung vor.

2020 scheiterten in Mecklenburg-Vorpommern 70 Prozent der Rückführungen von Migranten in ihre Heimatländer. (Symbolbild).
Foto: Istockphoto/kurmyshov
Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an die rot-schwarze Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ergab, dass im Jahr 2020 rund 70 Prozent aller geplanten Abschiebungen im Bundesland gescheitert sind.
Der Regierungsantwort zufolge scheiterten 365 von 521 Rückführungen von Migranten in ihre Heimatländer. Von diesen wurde in 81 Fällen das Untertauchen der Personen angegeben. In 28 Fällen widersetzten sich die Migranten gegen die Abschiebung. 14 Mal wurden Rechtsmittel angefordert und in sechs Fällen wurde den ausreisepflichtigen Menschen Kirchenasyl gewährt. 236 Fälle wurden unter „sonstige“ gelistet. Hier sind medizinische Gründe, Unvollständigkeit des Familienverbandes, die Corona-Pandemie, Flugausfälle oder andere aufgeführt.
In 156 Fällen gelang die Abschiebung. 39 davon waren Dublin-Rücküberstellungen.
Nicht erfragt wurden die Zielländer der gescheiterten Rückführungen, weshalb die Landesregierung hierzu auch keine weiteren Informationen bereitstellte.
Täglich scheiterte eine Abschiebung
In einer Pressemitteilung kritisierte die AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern das „Dauerversagen des Innenministeriums“ bei der Durchsetzung der Abschiebung. Im vergangenen Jahr sei im Schnitt „jeden Tag eine von den Behörden mühsam organisierte Abschiebung“ gescheitert.
Der Sprecher verwies noch einmal auf die von der Partei gestellten Forderungen nach „Abschiebungshaft, Ausreiseeinrichtungen und Anreizen für eine freiwillige Heimkehr“.
Über 4.000 Ausreisepflichtige in MV
Zum 31. Dezember 2020 waren in Mecklenburg-Vorpommern 4.059 ausreisepflichtige Personen registriert. In den meisten Fällen kam es zur Duldung aufgrund fehlender Reisedokumente (1.549), aus sonstigen – nicht näher definierten – Gründen laut § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG (1.181) und wegen ungeklärter Identität (513).
Im Jahr 2019 wurden mit 1.028 fast doppelt so viele Rückführungen eingeleitet wie im ersten Corona-Jahr 2020. Die Antwort der Landesregierung vom Februar 2020 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erbrachte, dass in 687 Fällen oder bei 66,8 Prozent der Fälle der Rückführungsversuch erfolglos blieb.
Auch 2019 waren neben sonstigen Gründen (207) die meisten Rückführungen nicht durchführbar, weil die Personen nicht mehr auffindbar waren (253). Zudem kam es in 203 Fällen zu renitentem Verhalten, welches die Abschiebung verhinderte. 18 Mal wurden Rechtsmittel eingelegt, sechsmal Kirchenasyl gewährt.

Übersicht über die Rückführungen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2019/2020.
Foto: ETD
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