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Klimakleber-Aktion verhindert

Klebe-Aktion in Hamburger Kunsthalle verhindert

Weder Kartoffelbrei noch Tomatensuppe: Eine Aktion von Klimaaktivistinnen ist in der Hamburger Kunsthalle vereitelt worden. Das Wachpersonal vereitelte das Vorhaben.

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In der Hamburger Kunsthalle sollte ein Bild von Caspar David Friedrich Ziel einer Aktion von Klimaaktivistinnen werden.

Foto: Marcus Brandt/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Eine Klebe-Aktion der „Letzten Generation“ ist in der Hamburger Kunsthalle vom Wachpersonal verhindert worden.
Zwei Aktivistinnen wollten das Sicherheitsglas des Gemäldes „Der Wanderer über dem Nebelmeer“ von Caspar David Friedrich (1774 bis 1840) mit einem mitgebrachten, abgewandelten Bild überkleben, wie die Polizei mitteilte. Es habe den Wanderer vor einem apokalyptischen statt nebligen Hintergrund gezeigt.
Nachdem sie vom Wachpersonal daran gehindert worden seien, sich dem Originalgemälde zu nähern, hätten die beiden Frauen ihre mitgebrachte Version des Bildes auf den Boden gelegt und mit Asche bestreut. Die herbeigerufene Polizei habe den beiden Frauen Platzverweise erteilt.
Nach Angaben der „Letzten Generation“ stammt die Asche aus der Sächsischen Schweiz, wo es im vergangenen Jahr schwere Waldbrände gab. Die Aktivistinnen wollten demnach mit ihrer Aktion auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam machen. Caspar David Friedrichs Gemälde „Der Wanderer über dem Nebelmeer“ zeigt als Landschaft im Hintergrund Berge der Sächsischen Schweiz. (dpa/red)

Kommentare

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Unsichtbares Landvor 2 Jahren

"Nach Angaben der „Letzten Generation“ stammt die Asche aus der Sächsischen Schweiz, wo es im vergangenen Jahr schwere Waldbrände gab."

Die meisten Waldbrände werden gelegt oder durch Fahrlässigkeit verursacht. Bei den Klebern kann ich mir gut vorstellen, dass man gerne mal etwas nachhilft um die "Dringlichkeit" der Sache zu unterstreichen und den Klimawandel dafür verantwortlich machen will.

Wenn man absichtlich Feuer in einem ausgetrockneten Wald legt, ist es wurscht ob es da 25°C oder 35°C hat

Gerdi Hellmannvor 2 Jahren

Strafgesetzbuch § 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.