Klage der AfD Bundestagsfraktion zur Grenzöffnung liegt beim Bundesverfassungsgericht vor
Die Bundestagsfraktion der AfD hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage zum Thema der Grenzöffnung im September 2015 eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Klage, unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18, zum 14. April 2018, bestätigt.
Der genaue Text der Klage liegt uns derzeit noch nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Prozessbeteiligten. Laut Auskunft der Pressestelle der AfD Bundestagsfraktion wird es zu dem Thema eine Pressekonferenz geben. Wir rechnen damit, dass der Klagetext dann auch veröffentlicht wird.
Organstreitverfahren
Das Bundesverfassungsgericht kann angerufen werden, wenn Streit zwischen obersten Bundesorganen oder diesen gleichgestellten Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz besteht. Ein solches Verfahren ist notwendig, weil die Organe untereinander keine Weisungsbefugnis besitzen. Indem es die wechselseitige gerichtliche Kontrolle der Verfassungsorgane ermöglicht, sichert das Organstreitverfahren die gewaltenteilige politische Willensbildung.
Quelle: Webseite des Bundesverfassungsgerichts. Dort können auch weitere Informationen und Beispiele eingesehen werden.
AfD verklagt Bundesregierung
Die Klage wurde, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, schon in einem Video der Thüringer Landtagsfraktion der AfD angekündigt. Etwas versteckt beim Thema „Untersuchungsausschuss Merkel“, kündigte Stephan Brandner (MdB) die Klage an:
(al)
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