Kindesmissbrauch gilt künftig grundsätzlich als Verbrechen
Immer wieder schockieren Nachrichten über sexuellen Missbrauch von Kindern das Land. Nun werden die Strafen für die Täter verschärft.

Der Bundestag hat Strafverschärfungen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie beschlossen.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa
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Kindesmissbrauch IST ein Verbrechen!
So so... ,
für dieses "grüne Abgeordnetengewächs" ist der sexuelle Missbrauch von Kindern daher nur als eine Ordnungswidrigkeit einzuordnen, weil "eine Teilmenge minderbemittelter, unbegleiteter Minderjähriger" ihre Freiheit "auf ihr abartiges Bedürfnis zur sexuellen Nötigung und/oder Traumatisierung einer anderen Teilmenge Minderjähriger" garantiert haben müssen?
Ich denke, dass auch deartige Minderjährige sich Gedanken über ihre Handlungen und deren Auswirkungen machen müssen und dies auch bevor sie dann als weiterhin nur jugendstrafrechtlich einzuordnende Wahlberechtigte ihr grünes Kreuzchen machen dürfen ...
Hat diese grüne Abgeordnete ihr Köpfchen - wenigsten ansatzweise - zielgerichtet für besseren Kindesschutz benutzt?
Über den parteilichen Schutz der "grünen Päderasten" ist schon genug gesagt worden ....
Wenn man die Fälle Epstein und Dutroux sieht, dann eröffnen sich Abgründe. Dies zu verfolgen reicht das heutige Strafrecht allemal. Man wäre vielleicht ganz schnell im Bereich des Menschenhandels und der organisierten Schwerstkriminalität. Viele vermuten dahinter Geheimdienste verquickt mit Menschen mit Einfluss, um über Erpressungspotentiale zu verfügen. Es passiert leider viel wenig hinsichtlich dieser auch staatsgefährdeneden Straftaten. Somit stellt sich die Frage, ist dies nur Aktivismus um Vertuschung zu verstescken? Wo gibt es bei uns weisungsfreie Staatsanwälte? Diesen wesentlichen Punkt eines funktionierenden Rechtsstaats fasst aber die EU bei allen Beteuerungen des Rechtsstaats nicht an, es reicht wohl Polen und Ungarn zu zitieren. Wenn wir aber Fragen hinsichtlich der Funktion des Rechtsstaats haben, stellt sich auch die nächste Frage. Könnte dieser Vorgang in Verbindung mit Staatstrojanern irgendwann in der Zukunft genutzt werden, um mit Hilfe wenig kontrollierter (z.B. befreundeter) Dienste unliebsame politische Konkurrenten auszuschalten. Bei allem was im Cyberraum passiert, kann diese Gesetzesänderung auch mißbräuchlich zur Gefährdung unserer Demokratie genutzt werden. Neben Navalny gibt es auch Assange und dies zeigt das Fragezeichen.
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Kindesmissbrauch IST ein Verbrechen!
So so... ,
für dieses "grüne Abgeordnetengewächs" ist der sexuelle Missbrauch von Kindern daher nur als eine Ordnungswidrigkeit einzuordnen, weil "eine Teilmenge minderbemittelter, unbegleiteter Minderjähriger" ihre Freiheit "auf ihr abartiges Bedürfnis zur sexuellen Nötigung und/oder Traumatisierung einer anderen Teilmenge Minderjähriger" garantiert haben müssen?
Ich denke, dass auch deartige Minderjährige sich Gedanken über ihre Handlungen und deren Auswirkungen machen müssen und dies auch bevor sie dann als weiterhin nur jugendstrafrechtlich einzuordnende Wahlberechtigte ihr grünes Kreuzchen machen dürfen ...
Hat diese grüne Abgeordnete ihr Köpfchen - wenigsten ansatzweise - zielgerichtet für besseren Kindesschutz benutzt?
Über den parteilichen Schutz der "grünen Päderasten" ist schon genug gesagt worden ....
Wenn man die Fälle Epstein und Dutroux sieht, dann eröffnen sich Abgründe. Dies zu verfolgen reicht das heutige Strafrecht allemal. Man wäre vielleicht ganz schnell im Bereich des Menschenhandels und der organisierten Schwerstkriminalität. Viele vermuten dahinter Geheimdienste verquickt mit Menschen mit Einfluss, um über Erpressungspotentiale zu verfügen. Es passiert leider viel wenig hinsichtlich dieser auch staatsgefährdeneden Straftaten. Somit stellt sich die Frage, ist dies nur Aktivismus um Vertuschung zu verstescken? Wo gibt es bei uns weisungsfreie Staatsanwälte? Diesen wesentlichen Punkt eines funktionierenden Rechtsstaats fasst aber die EU bei allen Beteuerungen des Rechtsstaats nicht an, es reicht wohl Polen und Ungarn zu zitieren. Wenn wir aber Fragen hinsichtlich der Funktion des Rechtsstaats haben, stellt sich auch die nächste Frage. Könnte dieser Vorgang in Verbindung mit Staatstrojanern irgendwann in der Zukunft genutzt werden, um mit Hilfe wenig kontrollierter (z.B. befreundeter) Dienste unliebsame politische Konkurrenten auszuschalten. Bei allem was im Cyberraum passiert, kann diese Gesetzesänderung auch mißbräuchlich zur Gefährdung unserer Demokratie genutzt werden. Neben Navalny gibt es auch Assange und dies zeigt das Fragezeichen.